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26. November 2021
Ampelkoalition: Geschriebenes ist Silber, Ungeschriebenes Gold

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Ampelkoalition: Geschriebenes ist Silber, Ungeschriebenes Gold

Geschriebenes Silber: Was der Koalitionsvertrag thematisiert

Natürlich listet der neue Koalitionsvertrag aber auch zahlreiche Punkte der künftigen Regierungsagenda mit Einfluss auf das Vermittlergeschäft auf. In erster Linie betrifft das die Themen Altersvorsorge, Pflege sowie Wohnen und nachhaltige Finanzwirtschaft.

Die Pläne in der bAV

Um gesetzliches Rentenniveau und Beitragssatz zu stabilisieren, kommt der Einstieg einer von der FDP befürworteten Aktien-Rente. Viel bedeutender für das Vermittlergeschäft sind hingegen die Absichten der Ampelparteien in der betrieblichen wie privaten Altersvorsorge. Hierzu heißt es im Regierungsprogramm: „Neben der gesetzlichen Rente bleiben die betriebliche wie private Altersvorsorge wichtig für ein gutes Leben im Alter. Die betriebliche Altersversorgung wollen wir stärken, unter anderem durch die Erlaubnis von Anlagemöglichkeiten mit höheren Renditen.“ Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) kommentiert diese Pläne: „Das Bekenntnis zur betrieblichen und privaten Altersvorsorge begrüßen wir ausdrücklich. Ebenso die Bestrebung, renditestarke Anlageprodukte als Teil der privaten Altersvorsorge gesetzlich anzuerkennen.“ Zurückhaltend reagiert hier der BVK: „Hier bleibt es abzuwarten, was die Prüfung alternativer privater Altersvorsorge mit einer höheren Rendite als Riester ergeben wird.“

Die Pläne in der privaten Altersvorsorge

Allerdings geben die künftigen Ampelkoalitionäre auch zu erkennen, dass sie „das bisherige System der privaten Altersvorsorge grundlegend reformieren werden.“ Dazu wird das Angebot eines öffentlich verantworteten Fonds mit einem effektiven und kostengünstigen Angebot mit Abwahlmöglichkeit geprüft. Außerdem soll die gesetzliche Anerkennung privater Anlageprodukte mit höheren Renditen als Riester evaluiert werden. Weiter sollen die Sparer durch eine Erhöhung des Sparerpauschbetrages auf 1.000 Euro steuerlich entlastet werden. Zudem sollen Anreize entwickelt werden, um gerade untere Einkommensgruppen für eine private Altersvorsorge zu motivieren. Für laufende Riester-Verträge gelte Bestandsschutz. Für Selbstständige, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem unterliegen, soll es eine Pflicht zur Altersvorsorge (mit Wahlfreiheit) geben. Selbstständige sind demnach in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, sofern sie nicht im Rahmen eines „einfachen und unbürokratischen“ Opt-outs ein privates Vorsorgeprodukt wählen. Dieses muss insolvenz- und pfändungssicher sein und zu einer Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen. „Der BVK begrüßt das Bekenntnis zu den drei Säulen der Altersvorsorge. Zudem befürwortet der BVK Pläne, bei der Altersvorsorgepflicht für Selbstständige eine Wahlfreiheit mit Opt-out für private Altersvorsorge einzuführen“, kommentiert der BVK.

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