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9. Mai 2023
Arbeitgeberfinanzierte Versorgung: ja! Probleme: nein, danke!
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Arbeitgeberfinanzierte Versorgung: ja! Probleme: nein, danke!

Mehr arbeitgeberfinanzierte Versorgung führt immer mehr zum Kombimodell Direktversicherung plus Unterstützungskasse. Wenn Direktversicherung auf Unterstützungskasse trifft, sollten Berater sorgfältig bei der Installation des Versorgungswerkes beraten. Sonst droht Ärger im „Störfall“.

Ein Artikel von Dr. Henriette Meissner, Geschäftsführerin der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH

Arbeitskräfte werden immer rarer – mit erheblichen Auswirkungen auf die Geschäftsmodelle der Unternehmen, und zwar unabhängig von der jeweiligen Branche. Eine Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2022 rüttelt auf und macht das ganze Ausmaß der Entwicklung deutlich. So gehen in den nächsten Jahren die zahlenmäßig stärksten Jahrgänge der sogenannten Babyboomer in den Ruhestand (Jahrgänge 1957 bis 1969).

4 Millionen Arbeitnehmer fehlen

12,9 Millionen Erwerbspersonen werden bis 2036 das Renteneintrittsalter überschritten haben, was knapp 30% der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Erwerbspersonen bedeutet. Diese Lücke wird durch 8,6 Millionen potenziell neue Erwerbstätige nicht ansatzweise kompensiert. Rund 4 Millionen fehlen auf Dauer. Arbeitskräfte sind also begehrt und können sich Arbeitgeber quer durch alle Qualifikationsstufen aussuchen. Mittlerweile bewerben sich Arbeitgeber bei Arbeitnehmern. Das war noch in den frühen 2000er-Jahren undenkbar.

In die Bewerbungsmappe des Arbeitgebers gehört mittlerweile auch eine leistungsstarke betriebliche Altersversorgung. Die Betonung liegt auf leistungsstark.

Eine Möglichkeit, das hinzubekommen, ist die Kombination aus arbeitnehmerfinanzierter Direktversicherung und arbeitgeberfinanzierter Unterstützungskasse. Denn diese Kombination erfüllt den Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung bei einer zusätzlichen steuer- und sozialversicherungsfreien Arbeitgeberversorgung. Und das jeweils ohne Bilanzberührung.

Bei aller Begeisterung für dieses sinnvolle Modell muss bedacht werden, dass es sich nicht um zwei Versicherungsmodelle nur unter anderem Namen handelt, sondern um zwei grundsätzlich verschiedene Durchführungswege, die jeweils eigenen Regeln im Arbeits-, Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht folgen.

Das sehen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelmäßig anders, denn aus deren Sicht handelt es sich insgesamt um eine Versicherung. Es ist daher Aufgabe des Beraters, die Unterschiede von Beginn an richtig zu kommunizieren, da speziell bei sogenannten „Störfällen“ die Unterschiede zum Tragen kommen. Das sorgt dann für Irritationen bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Der richtige Umgang mit den Unterschieden bedeutet, dass diese vor der Einrichtung des Kombi-Modells mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern besprochen werden.

Immer wieder gibt es Diskussionen, z. B.

  • beim Ausscheiden von Arbeitnehmern
  • bei der Übernahme der Versorgung durch einen neuen Arbeitgeber
  • bei dem Umgang mit entgeltlosen Zeiten
  • bei Änderungen der Versorgungshöhe, insbesondere beim Absenken von Beiträgen
Fazit

Das Kombimodell Direktversicherung und rückgedeckte Unterstützungskasse hilft im Wettbewerb um die begehrten Arbeitskräfte. Und gut kommuniziert gilt für die Unterschiede zwischen den beiden Durchführungswegen: Probleme, nein danke!

AssCompact Forum betriebliche Versorgung 2023

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Wissen Forums betriebliche Versorgung, das am 20.06.2023 in Neuss stattfindet. Die Stuttgarter ist dort mit einem Messestand vertreten. Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung.

Bild: © Alex – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Dr. Henriette Meissner