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17. September 2021
Arbeitskraftabsicherung: Maßgenauer Schutz für körperlich Tätige

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Wasserwaage, Zollstock, Hammer und Bauhelm

Arbeitskraftabsicherung: Maßgenauer Schutz für körperlich Tätige

Zusatzschutz durch neue wählbare Leistungsauslöser

Die Entwicklung der neuen KörperSchutzPolice geht noch einen Schritt weiter und bietet drei neue Leistungsauslöser an, die zusätzlich zum Grundschutz nach Wunsch vereinbart werden können. Dazu gehört die temporäre Leistung wegen Krankschreibung, das heißt der „gelbe Schein“ bei Krankschreibung von länger als sechs Monaten reicht als Leistungsauslöser aus. Ein weiterer Trumpf ist die Leistung bei schwerer Depression oder bei Erwerbsunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung. Die Anzahl der Leistungsfälle wird im Vergleich zur „Diagnose schwere Depression“ dadurch quasi verdoppelt. Allianz ist aktuell der einzige Anbieter am Markt, der in beiden Fällen leistet.

Darüber hinaus wurden optionale Leistungsauslöser ergänzt, die von Personen mit speziellen Berufen zusätzlich gewählt werden können. So kann beispielsweise ein Lkw- oder Busfahrer eine Leistung für den Fall verein­baren, dass er nicht mehr imstande ist, aus gesundheitlichen Gründen einen Lkw/Bus zu führen. Für Berufe, bei denen arbeitsmedizinische Untersuchungen erforderlich sind aufgrund hoher Lärmbelastungen (G20 – Lärm) oder Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (G25) und auch des Tragens einer Atemschutzmaske (G26 – Atemschutzgeräte) können Kunden den Fall absichern, dass sie diese entsprechenden arbeitsmedizinischen Untersuchungen nicht bestehen. Auch in diesem Bereich ist Allianz der einzige Anbieter am Markt, der Absicherungsschutz bei drei verschiedenen G-Untersuchungen anbietet.

Wechselmöglichkeit in die Berufsunfähigkeit

Wer von der KörperSchutzPolice in eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) wechseln möchte, kann dies jetzt innerhalb bestimmter Fristen und bei bestimmten Ereignissen, zum Beispiel nach bestandener Meisterprüfung, ohne weitere Gesundheitsprüfung tun. Damit wird den individuellen Lebens- und Karrierewegen und damit dem Schutz der Arbeitskraftsicherung Rechnung getragen.

Die KSP in der bAV

Die KörperSchutzPolice kann übrigens nicht nur von Privatkunden, sondern auch im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) abgeschlossen werden. Aufgrund der recht­lichen Besonderheiten sind nicht alle Leistungsauslöser erlaubt, aber „Psyche“ und „spezielle Berufe“ sind möglich. Die KörperSchutzPolice bietet sich insbesondere für Unternehmen an, in denen vor allem körperlich gearbeitet wird – also Handwerksbetriebe, Werkstätten oder auch Pflegedienste.

Es können aber auch Gruppenverträge mit beiden Lösungen aufgesetzt werden, also sowohl mit einer BU-Versicherung als auch mit der neuen KörperSchutzPolice. Für die Einrichtung einer KSP als Direktversicherung gelten übrigens die gleichen schlanken Voraussetzungen wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung in der bAV über Allianz Leben, also zum Beispiel vereinfachtes Aufnahmeverfahren mit Eigen-DO bzw. Arbeitgeber-DO oder sogar in bestimmten Fällen listenmäßige Anmeldung ohne Risikoprüfung.

Weiterbildung rund um Arbeitskraftabsicherung beim AKS-Symposium

Zeitgemäße Lösungen und Konzepte zur Arbeitskraftabsicherung (AKS) sind Thema der AssCompact Wissen Veranstaltung „AKS-Symposium“, das am 23. September in hybridem Format stattfindet – in Berlin und auf der digitalen Veranstaltungsplattform DKM365. Auch die Allianz als Partner des Symposiums ist mit einem Vortrag vertreten. Weitere Informationen zu Anmeldung und Programm finden Sie unter asscompact.de/aks-symposium.

Diesen Artikel lesen Sie auch in der AssCompact Sonderedition „Arbeitskraftabsicherung“ und in unserem ePaper.

Bild oben: © v.poth – stock.adobe.com; Porträtfoto: © Allianz

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Ein Artikel von
Mark Wesenberg