AssCompact suche
Home
Vertrieb
21. Dezember 2020
Ausblick 2021: IGVM will nötiges Fachwissen an Mitglieder weitergeben

Ausblick 2021: IGVM will nötiges Fachwissen an Mitglieder weitergeben

Herausfordernd geht das Jahr 2020 zu Ende und 2021 steht vor der Tür. Welche Schwierigkeiten und Chancen er auf die Finanz- und Versicherungsbranche zukommen sieht, dazu bezieht heute Wilfried E. Simon, Vorsitzender der Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler e. V. (IGVM), Stellung.

Herr Simon, wo sehen Sie für Versicherungsmakler/Finanzanlagenvermittler die größten Herausforderungen im Jahr 2021?

Die Corona-Pandemie macht einigen – insbesondere älteren Versicherungsmaklern – erheblich zu schaffen. Viele können sich nur sehr schwer an neue Techniken gewöhnen und dieser Personenkreis ist durch die Pandemie stark beeinträchtigt. Wir merken dies auch bei einigen Mitgliedern innerhalb unseres Verbandes.

Wir versuchen hier, so gut wie es uns möglich ist, unsere Kollegen zu unterstützen.

Wo liegen die Chancen im Jahr 2021?

Versicherungsmaklern steht es offen, ob sie nur im Privatkunden- oder aber auch im gewerblichen Kundenkreis tätig sein wollen. Am sinnvollsten scheint uns die Tätigkeit im gewerblichen Versicherungsbereich zu sein. Hier haben – wegen des teils diffizilen Geschäfts in einigen Branchen – viele Versicherungsmakler in der Vergangenheit doch mehr Zurückhaltung gezeigt. Doch dies sollte eigentlich das Hauptgeschäftsfeld von Versicherungsmaklern sein. Nun ist es aber leider so, dass wir in diesem Jahr unsere Schulungstage im März und Juni Corona-bedingt absagen mussten und wir nicht wissen, ob die Veranstaltungen am 18. und 19.03.2021 stattfinden können. Hoffen wir, dass wir die Schulungen im nächsten Jahr abhalten können, eventuell auch online. So hoffen wir vom Vorstand der IGVM, hier das erforderliche Fachwissen an unsere Mitglieder weitergeben zu können, soweit dieses noch nicht vorhanden ist.

Und welchen Fokus setzt Ihr Verband im Jahr 2021?

In diesem Jahr haben wir einigen Personen und Gesellschaften, die sich angeblich als Tippgeber betätigten und Versicherungen vermittelten, zunächst außergerichtlich die Möglichkeit eröffnet, sich entweder ordentlich als Versicherungsvermittler registrieren zu lassen oder ihre Website alternativ vom Netz zu nehmen. Einige haben sich für die Hinweise bedankt, während andere sich weigerten, die Website vom Netz zu nehmen und sich auch registrieren zu lassen. Sie seien Tippgeber und somit von einer Zulassung befreit, so deren Einlassung. Diese Personen hat die IGVM daraufhin verklagt und bislang alle Prozesse gewonnen. Denn als Tippgeber gilt nicht, wer aktiv Versicherungen vermittelt. Dies gilt auch dann, wenn er die Geschäfte an einen anderen Versicherungsvermittler weitergibt. Im nächsten Jahr stehen noch zwei Prozesse an und wir sind zuversichtlich, dass wir auch diese gewinnen werden.

Bild: © IGMV

Lesen Sie auch: Ausblick 2021: BVK sieht Chancen in möglichem Regulierungsmoratorium

Ausblick 2021: Vorurteile gegenüber der Branche abbauen für VOTUM wichtig

Ausblick 2021: AfW will Gemeinsamkeiten der Branche definieren

Drei Maklerbetriebe und ihre Erwartungen ans Jahr 2021