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Steuern & Recht
7. Februar 2022
Ausnahmeerlass bei Lohnsummenregelung verlängert
Stempel mit Aufschrift Erbschaftssteuer

Ausnahmeerlass bei Lohnsummenregelung verlängert

Erleichterungen bei der Erbschaftssteuer knüpfen auch daran, dass Erben ihr Personal mindestens fünf Jahre mit einer bestimmten Lohnsumme halten, was aber pandemiebedingt nicht immer möglich ist. Die coronabedingte Erleichterung bei der Lohnsummenregelung gilt nun vorerst bis Ende Juni 2022.

Besonders von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmern drohen bislang zusätzliche Nachforderungen bei der Erbschaftsteuer. Denn diese knüpft Erleichterungen bei Übernahme eines Betriebes daran, dass die Erben ihr Personal mindestens fünf Jahre mit einer bestimmten Lohnsumme halten. Können Unternehmenserben aufgrund der Corona-Pandemie ihr Personal nach der Übernahme hingegen nicht in alter Stärke halten, können die Finanzämter nun durch einen neuen Erlass der Länder-Finanzminister auf die sonst fällige Nacherhebung der Erbschaftsteuer verzichten.

Kurzarbeitergeld zählt nicht als Lohn bei Anwendung der Lohnsummenregelung

Der Erlass ermöglicht den Finanzämtern, auf die gesetzlich vorgeschriebene Nacherhebung der Erbschaftsteuer zu verzichten, wenn ein Unternehmen wegen der Corona-Pandemie im Zeitraum vom 01.03.2020 bis zum 30.06.2022 die sogenannte Lohnsummenregelung nicht einhalten kann. Nach dieser Regelung erhalten Unternehmenserben Verschonungen bei der Erbschaftsteuer, wenn sie den Mitarbeiterbestand für einen gewissen Zeitraum im Wesentlichen beibehalten. Geprüft wird dies anhand der ausgezahlten Löhne. Viele Betriebe konnten diese Voraussetzung während der Corona-Krise oft allein deshalb nicht erfüllen, weil das gezahlte Kurzarbeitergeld an ihre Beschäftigten nicht als Lohn im Sinne dieser Regelung angerechnet wird. Nun kann in diesen Fällen die Lohnsummenregelung von den Finanzämtern vorübergehend ausgesetzt werden. Mit dem Erlass kommt die Finanzverwaltung auch konkreten Hinweisen und Forderungen der Industrie- und Handelskammern nach. Denn so werden zusätzliche Belastungen für von der Krise schwer getroffene Betriebe vermieden und ihre Fortführungschancen verbessert. (as)

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