Weniger als drei Monate ist es noch hin, bis die Reform der geförderten privaten Altersvorsorge an den Start geht: Mit dem Jahreswechsel wird die Riester-Rente Geschichte sein und das Altersvorsorgedepot an ihre Stelle treten. Die Anbieter rühren weiterhin fleißig ihre Werbetrommeln und kündigen Produkte, Kooperationen und Plattformen an. Das AV-Depot verspricht Geschäftspotenzial und die Anbieter wollen daran teilhaben. Das zeigt auch eine kürzliche Befragung von Strategy&, PwC Deutschland und der Assekurata: So bewerten 96% der 25 befragten Anbieter die Bedeutung der Reform für den deutschen Altersvorsorgemarkt als bedeutend. Allerdings geben auch mehrere der befragten Anbieter zu, dass sie bei der genauen Umsetzung noch vor Herausforderungen stehen.
BMF: „Die Aufgabe ist komplex“
Für keinen Anbieter scheinen diese Herausforderungen so akut zu sein wie für den Staat selbst: Bereits im Juli gab es Zweifel daran, ob eins der Kernstücke der Reform, nämlich das staatlich organisierte Standarddepot, rechtzeitig an den Start gehen kann. Und nun scheint der angepeilte Starttermin vom 01.01.2027 noch weiter in die Ferne zu rücken: So hatte der Bundestagsabgeordneten Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) die Bundesregierung zuletzt nach dem Stand der Umsetzung für die Rechtsverordnung für das staatliche Standarddepot gefragt.
Die Antwort der Bundesregierung zeugt von einer gewissen Ratlosigkeit: „Das Bundesministerium der Finanzen prüft derzeit, wie die Aufgabe umgesetzt werden kann“, heißt es in der schriftlichen Antwort auf Schmidts mündliche Frage. „Die Aufgabe ist komplex. Es gibt bisher keine Behörde, die über die notwendigen Verwaltungsstrukturen verfügt; zudem gibt es hohe europarechtliche Hürden.“ Heißt wohl kurz übersetzt: Man ist noch nicht weiter als im Sommer. Eventuell ließe sich sogar in die Sätze hineininterpretieren, dass das Staatsdepot (erst einmal) gar nicht kommen könnte.
Doppelstrukturen müssen vermieden werden
Zudem gibt es nun eine weitere Herausforderung: Die Anforderung an den öffentlichen Anbieter haben sich durch die Empfehlungen der Alterssicherungskommission aus dem Juni geändert, heißt es in der Antwort. Die Rentensicherungskommission hatte im Rahmen ihrer Empfehlungen eine Stärkung der kapitalgedeckten Elemente in der gesetzlichen Rente gefordert. „Doppelstrukturen“ im Zusammenhang mit der geförderten privaten Altersvorsorge sollten dabei vermieden werden, heißt es im Empfehlungspapier. Die Kommission hatte empfohlen, die Möglichkeiten der Verzahnung „zeitnah“ zu diskutieren.
„In der privaten Altersvorsorge haben zahlreiche Anbieter bereits angekündigt, zum Marktstart am 1. Januar 2027 Produkte mit Kosten weit unterhalb des für Standarddepotverträge vorgegebenen Kostendeckels von 1% anzubieten“, schließt die Antwort auf Schmidts Anfrage. Dieser Satz lässt vermuten, dass die Bundesregierung eventuell nicht darunter sein wird.
Staatliches Depot als Maßstab für Kosten und Bedingungen
In einem Bericht der Süddeutschen Zeitung (SZ) warnt Schmidt vor den möglichen Konsequenzen, die ein Aus des staatlich organisierten Standarddepots mit sich bringen würde. „Der Abschied vom öffentlichen Standarddepot wäre ein Desaster“, wird Schmidt in der SZ zitiert. Die implizierte Botschaft der Bundesregierung sei, dass es der Markt schon regeln würde. Doch dass sich die Privatanbieter derzeit einen „regelrechten Unterbietungswettbewerb“ liefern würden, läge vor allem daran, dass es eine Diskussion um das öffentliche Angebot und um Preise gäbe.
Das staatliche Depot sei daher ein wichtiger Maßstab für niedrige Kosten und verbraucherfreundliche Vertragsbedingungen, weshalb eine zügige Einführung entscheidend sei. „Je länger es fehlt, desto größer ist die Gefahr, dass der Markt sich ohne diese öffentliche Alternative entwickelt und die Sparer Angebote mit unnötig hohen Kosten oder ungünstigen Bedingungen abschließen“, so Schmidt weiter. (js)
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