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8. September 2026
AV-Reform: Wird Stornohaftung zum Streitthema?
AV-Reform: Wird Stornohaftung zum Streitthema?

AV-Reform: Wird Stornohaftung zum Streitthema?

Die Reform der privaten geförderten Altersvorsorge könnte für Versicherer zum Liquiditätsrisiko werden, warnt die Bafin. Auch auf die Vertriebsvergütung könnte die Reform Auswirkungen haben. BVK und AfW sehen das sehr kritisch.

Der Startschuss der Reform der privaten geförderten Altersvorsorge nähert sich unaufhaltsam. In der Branche misst man ihr große Bedeutung bei. Doch gleichzeitig ist nicht alles Gold, was glänzt. Denn während die Reform Lebensversicherern die Möglichkeit bietet, neue Kundengruppen zu erschließen und durch die breitere Produktauswahl enger an sich zu binden, gibt es auch Herausforderungen.

In einem Kurzinterview mit Exekutivdirektorin Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht, Julia Wiens, das die Bafin auf ihrer eigenen Website veröffentlicht hat, warnt die Aufsicht die Versicherer vor Liquiditäts- und Ertragsrisiken. Diese können durch den „intensiveren Wettbewerb“ – also die neuen Marktteilnehmer wie Neobroker, Fondsgesellschaften, Depotanbieter und sogar der Staat – sowie der einfacheren Wechselmöglichkeiten entstehen. Wenn Bestandskunden ihr Kapital auf einen Vertrag bei einem anderen Anbieter übertragen wollen, kann das zu „hohen Mittelabflüssen und somit Liquiditätsbedarfen führen“, erklärt Wiens in dem Interview. Das sei eine Aufgabe fürs Risikomanagement. „Darin müssen Versicherer Stornorisiken angemessen berücksichtigen“, so Wiens weiter.

Bisheriger Stornozeitraum nicht ausreichend?

Die Bafin erwartet aufgrund der Reform Auswirkungen auf die Vertriebsvergütung. Denn künftig können die angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten gleichmäßig auf die gesamte Ansparphase verteilt werden, was zu einem Spannungsverhältnis zu den bisher üblichen Einmalprovisionen in der Lebensversicherung führen könne: Vermittler wollen für ihren Aufwand direkt vergütet werden, Versicherer dagegen müssen das Stornorisiko berücksichtigen. Das würde für eine laufende Provisionszahlung sprechen, so die Bafin.

Einmalprovisionen müssen daher ausreichend vorsichtig festgelegt werden, warnt Wiens. Und zwar mit Blick auf deren Höhe und mit Blick auf die Dauer des Stornohaftungszeitraums. Bisher ist unter Lebensversicherern ein Stornozeitraum von fünf Jahren üblich. „Das wird der neuen Risikolage unter Umständen nicht gerecht“, erklärt Wiens.

Damit die einkalkulierten Abschlusskosten trotz den flexibleren Wechselmöglichkeiten auskömmlich sind, muss der auf die Stornohaftungszeit entfallende Teil ausreichen, um in dieser Zeit gezahlte Einmalprovisionen und laufende Provisionen zu decken. „Gleichzeitig dürfen die Kosten nur so hoch sein, dass die Produkte noch einen angemessenen Kundennutzen haben“, so Wiens und erinnert daran, dass die von der Bafin geforderten Vorgaben zum Wohlverhalten auch hier gelten.

BVK und AfW kontern

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) kritisiert die Aussagen der Aufsichtsbehörde. Eine potentielle Verlängerung der Stornohaftung wäre ein „völlig falsches Signal“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Versicherungsvermittler dürfen nicht zu den Leidtragenden einer Reform werden, die ausdrücklich mehr Wechselmöglichkeiten und Flexibilität für Verbraucher schaffen soll. Wer Anbieterwechsel erleichtert, kann nicht gleichzeitig die Haftungsrisiken für Vermittler ausweiten.“

Bereits die fünfjährige Stornohaftung stelle eine erhebliche Unsicherheit und Belastung für Vermittler dar. Vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen würde eine Ausweitung große Probleme bereiten und die Attraktivität des Berufsstandes weiter schwächen.

„Die Bafin verkennt die Realität im Vermittlermarkt“, so Heinz. „Gute Beratung entsteht durch Qualifikation, Kundennähe und Vertrauen, nicht durch immer längere Haftungsfristen. Die Altersvorsorgereform darf nicht auf dem Rücken des Versicherungsvertriebs finanziert werden.“ 

Auch der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. sieht Überlegungen zu längeren Stornohaftungszeiten im Zuge der Reform der privaten Altersvorsorge kritisch. „Die BaFin beschreibt zunächst ein nachvollziehbares Refinanzierungsrisiko der Versicherer. Daraus darf aber nicht reflexartig ein verlängertes Rückforderungsrisiko für Vermittlerinnen und Vermittler werden“, erklärt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. Gerade mit Blick auf die Ziele der Altersvorsorgereform wäre eine Verlängerung der Stornohaftung problematisch. Die Reform soll Anbieterwechsel erleichtern und gleichzeitig verhindern, dass Vergütungsinteressen einer am Kundeninteresse orientierten Beratung entgegenstehen.„Wenn ein Vermittler bei einem für den Kunden sinnvollen Anbieterwechsel noch nach vielen Jahren mit der Rückzahlung seiner Vergütung rechnen müsste, schafft man genau den falschen wirtschaftlichen Anreiz“, so Wirth. „Wer vergütungsgetriebene Beratung verhindern will, sollte keine Regelungen etablieren, die selbst neue Vergütungsanreize gegen einen Anbieterwechsel setzen könnten.“

Der AfW weist zudem darauf hin, dass die Reform Versicherungs- und Depotlösungen bewusst stärker miteinander in Wettbewerb stellt. Zusätzliche Belastungen, die einseitig den Versicherungsvertrieb treffen, würden diesem Anspruch eines fairen Wettbewerbs nicht gerecht. „Wenn Versicherer Abschlussvergütungen vorfinanzieren, müssen dafür tragfähige Vergütungs- und Refinanzierungsmodelle entwickelt werden. Das unternehmerische Refinanzierungsrisiko darf nicht einfach auf den unabhängigen Vertrieb verlagert werden“, betont Wirth. (js/as)

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Bild: © Bafin/ Matthias Sandmann