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17. Mai 2022
BaFin positioniert sich zum Geschäftsmodell von Neobrokern
BaFin positioniert sich zum Geschäftsmodell von Neobrokern

BaFin positioniert sich zum Geschäftsmodell von Neobrokern

Die BaFin lehnt ein Verbot des sogenannten Payment for Order Flow ab. Dieses Rückvergütungsmodell, das für das Geschäftsmodell der Neobroker große Bedeutung hat, wirke sich nicht negativ auf die Privatanleger aus. Das ergibt eine Untersuchung der deutschen Finanzaufsicht.

Die Rückvergütungsmodelle der Neobroker stehen bei den Finanzaufsichtsbehörden schon seit Längerem in der Kritik. Bereits 2021 war Trade Republic der Annahme entgegengetreten, dass diese Rückvergütung durch den Market Maker an die Neobroker die Endkunden benachteilige (AssCompact berichtete). Die Nummer 1 unter den deutschen Neobrokern hatte damals gemeinsam mit zwei Universitäten eine Studie veröffentlicht, die belegen sollte, dass den Anlegern durch Payment for Order Flow (PFOF) keine Nachteile entstehen.

BaFin mit eigener Untersuchung

Die BaFin hat es dem Neobroker nun nachgetan und ebenfalls untersucht, ob es sich für die Privatkunden nachteilig auswirkt, wenn Wertpapieraufträge in deutschen Aktien über Handelsplätze ausgeführt werden, an denen Broker von Market Makern Rückvergütungen für die Weiterleitung von Wertpapieraufträgen erhalten.

Teilweise Vorteile feststellbar

Die BaFin kommt in ihrer Untersuchung zu dem Ergebnis, dass die Ausführung über Handelsplätze, die PFOF gewähren, auch von Vorteil für die Privatanleger sein kann. Nämlich dann, wenn die Ordervolumina nur gering sind. Sofern Transaktionskosten berücksichtigt wurden, waren die Ergebnisse für Kunden demnach mehrheitlich günstiger als an den Referenzmärkten.

Unklare Ursache für die Unterschiede

Bei höherem Transaktionsvolumen und niedrigerer Liquidität an den Referenzmärkten zum Zeitpunkt der Auftragsausführung, gingen diese Vorteile jedoch verloren. Die BaFin gibt aber zu bedenken, dass es sich aus den Ergebnissen nicht ablesen lässt, ob PFOF die Ursache für die Unterschiede darstellt.

BaFin lehnt Verbot ab

Basierend auf diesen Erkenntnissen teilt die BaFin zwar die Bedenken der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), lehnt ein generelles Verbot von PFOF jedoch ab. Die Europäische Kommission hatte ein Verbot von PFOF ins Spiel gebracht, gegen das sich Deutschland jedoch ausgesprochen habe, hieß es unter Bezugnahme auf ein Positionspapier aus dem Bundesfinanzministerium (AssCompact berichtete).

Verteuerung für Endkunden muss vermieden werden

„Vor einem Verbot von Payment for Order Flow sollten wir Aufseher die Auswirkungen umfassend analysieren und über weniger restriktive regulatorische Maßnahmen nachdenken“, fordert Dr. Thorsten Pötzsch, Exekutivdirektor Wertpapieraufsicht der BaFin. Die Erkenntnisse aus der Studie sollten genau dazu beitragen, so Pötzsch weiter. Die BaFin sehe die Risiken, die mit PFOF einhergehen, sie sehe aber auch die Vorteile – zum Beispiel die Reduktion der Transaktionskosten. Der Worst Case, dass ein übereiltes Verbot nur den Handel für Privatkunden verteuere, ansonsten aber nichts bewirke, müsse schon aus Verbraucherschutzgründen ausgeschlossen werden. (tku)

Bild: © sitthiphong – stock.adobe.com