Die Finanzaufsicht BaFin weist darauf hin, dass die Plattform „Bitcoin TradeRobot“ keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht allerdings nicht der Aufsicht der BaFin, da Bitcoin laut einem Urteil des Kammergerichts Berlin nicht als Finanzinstrument oder Rechnungseinheit im Sinne des Kreditwesengesetz (KWG) anzusehen sind.
Automatisierter Handel von Bitcoin
„Bitcoin TradeRobot“ bietet unter bitcointraderobot.com auch deutschen Kunden die Teilnahme am angeblichen automatisierten Handel von Bitcoin gegen gesetzliche Währungen an. Das Unternehmen behauptet laut der BaFin, Millionen von Kunden zu haben und die intelligenteste Art der Investition in Bitcoin anzubieten. Die Domain bitcointraderobot.com sei aber anonym registriert und das Unternehmen weder seine Rechtsform noch seinen Sitz. (mh)
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