Diese Anpassungen wurden vorgenommen
Anpassungen gab es unter anderem in folgenden Bereichen:
- Hinweis auf Seite 3, dass dual Studierende bei Tätigkeiten während ihres Studiums nicht der Weiterbildungspflicht unterliegen. Sind dual Studierende außerhalb ihres Studiums zusätzlich vertrieblich tätig, unterliegen sie aber der Weiterbildungspflicht.
- Personen, die rein fachbezogene Leistungen erbringen und bei denen es fast ausschließlich auf nicht-versicherungsspezifische Fachkenntnisse einer Person ankommt, üben keine (Rück-)Versicherungsvertriebstätigkeit aus (s. Seite 3 mit zwei Beispielfällen).
- Ergänzung bei Frage und Antwort zu Nr. 5 auf Seite 5, dass Inhalte anzuerkennen sind, die unter Anlage 1 der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) gefasst werden können. Diese Inhalte müssen den nötigen versicherungsfachlichen Bezug aufweisen. Da sie in der Praxis bedeutend sind, wird näher auf die Themenkomplexe „Kundenberatung“ und „Rechtliche Grundlagen“ eingegangen: So ist die Weiterbildung im Bereich der „Kundenberatung“ (Ziffer 1 der Anlage 1 VersVermV) in der Regel nur dann anerkennungsfähig, wenn es sich konkret um Weiterbildungen zur Beratungstätigkeit bei der Versicherungsvermittlung/-beratung handelt und nicht um allgemeine Beratungs-/Gesprächstechniken. Gleiches gilt für den Themenkomplex „Rechtliche Grundlagen“ (Ziff. 2 der Anlage 1 VersVermV). Auch hier ist zwingend ein Versicherungsbezug erforderlich, der sich auch aus der Bezeichnung bzw. dem Inhalt der Weiterbildungsmaßnahme ergeben muss.
- Ergänzung bei Frage und Antwort zu Nr. 5 auf Seite 5 und 6, die Marketingveranstaltungen und volkswirtschaftliche Weiterbildungen betreffen
- In Frage und Antwort zu Nr. 5.6 auf Seite 7 geht es um die Anrechenbarkeit von Tätigkeiten als Dozent bzw. Dozentin, Vortragender bzw. Vortragende oder Trainer bzw. Trainerin. Hier wurde ein Hinweis ergänzt, und zwar, dass die Wiederholung eines identischen Vortrages innerhalb eines Kalenderjahres nicht angerechnet werden kann. Dagegen sind inhaltlich unterschiedliche Vorträge jeweils einmal pro Kalenderjahr anrechenbar.
Die gesamte Liste gibt es hier zum Download. (lg)
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