Laut einer aktuellen Verbrauchermitteilung hat die BaFin dem „Sächsischen Versicherungsverein a.G.“ (SVV a.G.) aus Leipzig Anfang September aufgegeben, die von ihm unerlaubt betriebenen Versicherungsgeschäfte einzustellen und abzuwickeln. Demnach bietet der SVV a.G. seinen Mitgliedern den Abschluss von Hausrat-, Wohngebäude-, Einbruchdiebstahl-, Kfz-Haftpflicht und Gewerbe-Versicherungsverträgen an, ohne über die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Hier gelangen Sie zur Verbrauchermitteilung der BaFin
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