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26. Januar 2021
Barmenia feilt an Absicherung gegen Berufsunfähigkeit

Barmenia feilt an Absicherung gegen Berufsunfähigkeit

Zum Start ins neue Jahr hat die Barmenia ihr Angebot zum Schutz gegen Berufsunfähigkeit überarbeitet. Bei der Barmenia SoloBU wurde das Tarifierungsverfahren erneuert. Für jeden Kunden wird ein individueller Beitrag berechnet. Zudem wurden die BU-Bedingungen verbessert.

Mit Beginn des Jahres hat die Barmenia Lebensversicherung a.G. ihren Schutz gegen Berufsunfähigkeit (BU) einer Überarbeitung unterzogen. Die Barmenia SoloBU ist an vielen Stellen angepasst worden, um eine risikogerechte Absicherung gegen Berufsunfähigkeit zu bieten. Für jeden Kunden wird ein individueller Beitrag passend zu seiner persönlichen Situation berechnet. Hierfür werden berufs- und personenbezogene Zusatzkriterien herangezogen. Bei der Gestaltung des BU-Schutzes gibt es etliche Optionen wie eine zusätzliche Kapitalleistung bei Eintritt der BU, Karenzzeiten oder nachträgliche Erhöhungsmöglichkeiten.

BU-Bedingungen wurden angepasst

Neben dem erneuerten Tarifierungsverfahren hat die Barmenia außerdem die BU-Bedingungen verbessert. So gibt es eine Verlängerungsoption bei Erhöhung der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung und eine Ausweitung des Verzichts auf eine Umorganisation des Arbeitsplatzes. Demenz ist nun als BU-Auslöser infolge von Pflegebedürftigkeit enthalten.

Des Weiteren hat der Versicherer die Absicherung bei Schülern überarbeitet. Demnach können Schüler der gymnasialen Oberstufe/Sekundarstufe nun eine höhere Rente abschließen und sich darüber hinaus länger und günstiger versichern.

Barmenia setzt auf einfachen Abschluss

„Bei der Überarbeitung unserer Barmenia SoloBU haben wir Wert daraufgelegt, dass der individuelle Schutz der Einkommensabsicherung nicht nur fair kalkuliert ist, sondern auch leistungsstärker wird. Außerdem war es uns besonders wichtig, dass der individuelle Versicherungsschutz der eigenen Arbeitskraft unkompliziert abzuschließen ist“, erklärt Ulrich Lamy, Vorstandsmitglied der Barmenia Versicherungen. In fast 99% der Fälle seien die bisherigen Berufsfragebögen oder Antragsbeiblätter nicht mehr nötig. Zur individuell abgestimmten Arbeitskraftabsicherung würden die Fragen im Angebot bwz. Antrag zu einer risikogerechten Tarifierung ausreichen. (tk)

Bild: © Hyejin Kang – stock.adobe.com