Zum 01.11.2026 führt die Barmenia Krankenversicherung AG eine neue Tariflinie in der Zahnzusatzversicherung ein. „Mehr Zahn Kompakt“ ist in vier Tarifstufen erhältlich bündelt Leistungen für Zahnersatz, Zahnbehandlungen, Zahnprophylaxe und Kieferorthopädie in einem Tarif. Versicherte können zwischen Leistungsstufen mit 70, 80, 90 oder 100% wählen.
Mit der Tarifstufe „Mehr Zahn Kompakt 70“ erweitert der Versicherer sein Angebot und bietet Versicherten einen Einstieg in die Zahnzusatzversicherung, heißt es in der Pressemitteilung. Wollen Versicherte in dieser Tarifstufe den Schutz später anpassen, ist dies zum 21. Geburtstag oder einmalig nach sieben Versicherungsjahren ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten möglich.
Diese Leistungen sind abgesichert
Zu den abgesicherten Leistungen gehören unter anderem Zahnprophylaxe inklusive professioneller Zahnreinigung, hochwertige Kunststofffüllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlungen, Aufbissschienen sowie schmerzlindernde Maßnahmen. Zudem übernimmt der Versicherer auch Kosten für Implantate, Kronen, Brücken und Inlays sowie kieferorthopädische Maßnahmen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Für Zahnaufhellungen zahlt der Versicherer alle zwei Jahre maximal 250 Euro.
In den Tarifstufen 80, 90 und 100 sind Zahnbehandlungen und -prophylaxe jeweils zu 100% abgesichert, in der Tarifstufe 70 beträgt die Erstattung jeweils 70%. Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie richtet sich die Erstattung nach der gewählten Tarifstufe. Die Kosten der Regelversicherung beim Zahnersatz sind in allen vier Tarifstufen zu 100% versichert.
Kieferorthopädische Behandlungen ebenfalls inkludiert
„Mein Zahn Kompakt“ leistet auch für kieferorthopädische Behandlungen für Kinder und Jugendliche, unabhängig vom Grad der Zahnfehlstellung. Voraussetzung ist, dass die Behandlung vor Vollendung des 18. Lebensjahres beginnt. Für Erwachsene besteht Versicherungsschutz für kieferorthopädische Behandlungen, sollten diese infolge eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung erforderlich werden.
Leistungsstaffeln entfallen ab dem fünften Kalenderjahr
Die Versicherungsleistungen können ohne Wartezeiten sofort nach Vertragsabschluss im Rahmen der Leistungsstaffel in Anspruch genommen werden. Für die ersten vier Kalenderjahre gelten festgelegte Höchstgrenzen. Leistungen für Zahnprophylaxe sind davon ausgenommen. Für kieferorthopädische Leistungen bei Kindern und Jugendlichen gilt eine eigene, auf die ersten zwei Kalenderjahre begrenzte, Leistungsstaffel. Bei unfallbedingten Behandlungen gibt es keine Leistungsstaffel.
Für Kunden, die bereits zuvor für mindestens sechs Monate eine Zahnzusatzversicherung hatten und diese unmittelbar vor Vertragsabschluss kündigen, entfällt die Leistungsstaffel bereits ab dem dritten Kalenderjahr.
Tariflich vereinbarte Leistungen bleiben bestehen
Zudem berücksichtigt der Versicherer auch mögliche Änderungen im Gesundheitssystem: Die tariflich vereinbarten Leistungen bleiben auch dann bestehen, sollten sich die Vorleistungen der gesetzlichen Krankenkasse oder der Heilfürsorge künftig verändern. (js)
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