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1. Oktober 2021
Basler: Neue Produktkomponenten in Sach-Gewerbe
Insurer protecting an employee and a briefcase with his hands

Basler: Neue Produktkomponenten in Sach-Gewerbe

In ihrer gewerblichen Sachversicherung bietet die Basler neben der reinen Sach-Gewerbe-Deckung optionale Bausteine aus den Bereichen Elektronik-Pauschal und Werkverkehr an. Zugeschnitten ist das Angebot besonders auf KMU.

Die Basler Versicherungen starten mit neuen Produktkomponenten in der gewerblichen Sachversicherung in den Oktober. Das Angebot ist modular aufgebaut und bietet neben der reinen Sach-Gewerbe-Deckung optionale Bausteine aus den Bereichen Elektronik-Pauschal und Werkverkehr an.

Zugeschnitten ist es auf kleine und mittelständische Betriebe, die ihren Versicherungsschutz damit flexibel gestalten und sich eine bedarfsgerechte Unternehmensabsicherung zusammenstellen können. Zwei optionale Zusatzbausteine machen es möglich und aus der Gewerbe Sachversicherung wird eine bedarfsgerechte Unternehmensabsicherung für kleine und mittelständische Betriebe. Der Baustein Elektronik-Pauschalversicherung bietet Schutz für elektronische und elektrotechnische Geräte bis zur Höhe von 20.000 Euro. Beim Baustein Werkverkehr sind Schäden durch Transportgefahren je Kfz in Höhe von 5.000 Euromitversichert.

Inhaltsversicherung bietet Schutz für versicherte Sachen im Home-Office

Da die Entwicklung in Richtung flexibler Arbeitsplatzmodelle weiter voranschreitet, sind in der Inhaltsversicherung jetzt auch Schäden an versicherten Sachen, die im Rahmen mobilen Arbeitens auch im Home-Office genutzt werden, bis zu 5.000 Euro mitversichert. Außerdem sind künftig Geschäftsfahrräder bei Schäden durch einfachen Diebstahl bis zu 5.000 Euro versichert.

In der Gebäudeversicherung sind neu nun Mietkosten für Ersatzgeräte oder Provisorien für elektronische und elektrische Gebäudetechnik bis zu einer Höhe von 5.000 Euro und bis maximal drei Monate mitversichert. Außerdem inklusive ist der barrierefreie Wiederaufbau bis zu einer Höhe von 10.000 Euro.

Weitere Verbesserungen für die Inhalt- und Gebäudeversicherung gemeinsam: Ab sofort gilt der erweiterte Unterversicherungsverzicht bis zu maximal 2,5 Mio. Euro. Auch der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit wurde optimiert und gilt nun insbesondere für gesetzlich, behördlich oder vertraglich vereinbarte Sicherheitsvorschriften, vertraglich vereinbarte Obliegenheiten sowie für Gefahrerhöhungen.

In der Betriebsunterbrechungsversicherung wurden die versicherten Kosten auf 2 Mio. Euro erhöht. Absicherung gegen Rückwirkungsschäden (Zulieferer/Abnehmer) wurden als generelle Leistungserweiterung aufgenommen und der Versicherungsschutz auch auf außerhalb des Versicherungsortes ausgebaut. (ad)

Bild: © thodonal – stock.adobe.com