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3. Juni 2022
Baukunden rundum absichern
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Baukunden rundum absichern

Die Baubranche boomt! Doch ein hohes Bauaufkommen birgt auch Risiken. Gerade in der Baubranche können die wirtschaftlichen Folgen betrieblich verursachter Schäden immens sein. Eine Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) ist deshalb unverzichtbar. Was dabei wichtig ist, erklärt die VHV.

Ein Beitrag von Kaj Faust, Leiter Haftpflicht / Unfall Vertrag der VHV Allgemeine Versicherung AG

Die Anzahl der Schäden sank zwar in den letzten Jahren, die Schadenhöhe pro Fall aber steigt. Dies zeigt der gerade veröffentlichte VHV-Bauschadenbericht, der auf der VHV-Website verfügbar ist. Die nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie getriebenen Materialengpässe sowie die Inflation befördern diese Entwicklung. Umso wichtiger ist es für Kunden, rundum abgesichert zu sein.

Die Anforderungen an die einzelnen Gewerke werden immer spezieller. Dazu gehören die Zusammenarbeit mit Subunternehmern, die Miete von hochwertigen Maschinen, das Megathema Nachhaltigkeit sowie der zunehmende Einfluss der Digitalisierung und daraus resultierende Risiken, die beim Versicherungsschutz berücksichtigt werden müssen. Essenziell ist, dass die angebotenen Policen dem sich ändernden Bedarf der Kunden – unter gleichzeitiger Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen in der Bauwirtschaft – gerecht werden. Ein zeitgemäßes Versicherungskonzept mit bedarfsgerechten Leistungsaus­prägungen ist wichtiger denn je. Denn damit ist es auch in puncto Beratungssicherheit für Vermittler im Kundengespräch sehr gut handhabbar.

Umfassender Versicherungsschutz

Moderne BHV bieten standardmäßig bereits einen umfassenden Versicherungsschutz an. So gehören zum Leistungsumfang etwa die pauschale Mitversicherung des Risikos „Arbeitsmaschinen“, die Deckung von Mietsachschäden an Arbeitsmaschinen sowie von Schäden an sonstigen beweglichen Sachen, der Haftpflichtschutz für die gewerbliche Drohnennutzung und die Absicherung privat- und öffentlich-rechtlicher Ansprüche im Umweltbereich.

Auch wenn am Bau alles glatt läuft, kann es zu unerwarteten Prozesskosten für die gerichtliche Durchsetzung von Werklohn-, Kaufpreis- bzw. Mietentgeltforderungen der Kunden gegenüber einem Vertragspartner kommen. Aktuelle BHV leisten auch in diesem Fall. Außerdem sollte auf die Absicherung von Folgeschäden bei Schlüsselverlust, Senkungsschäden, Schäden durch Unterfangen/Unterfahren, durch Erdrutsch und Asbest­schäden keinesfalls verzichtet werden.

Ergänzender Versicherungsschutz und Rückrufkostendeckung

Do it yourself: Immer mehr Kunden führen Architekten- und Ingenieurleistungen selbst durch. In diesem Fall ist besonderer Versicherungsschutz erforderlich, der im Rahmen der BHV unter das Planungsrisiko fällt. Aber Achtung: Hieraus resultierende Schäden sind in den Standardbedingungen für Baubetriebe nicht umfassend mitversichert. Zusätzlich zur Absicherung des Planungsrisikos bieten Bauspezialversicherer wie die VHV einen ergänzenden Versicherungsschutz an. Dieser schließt auch Ansprüche aufgrund von Mängeln oder Schäden an den vom Versicherten zu erstellenden Bauten und Bauteilen mit ein.

Im Rahmen des Produktrisikos stellen außerdem Produktrückrufe ein bedeutendes Themenfeld dar. Denn Rückrufe können fast jedes Unternehmen treffen und existenzbedrohende Schadenhöhen mit sich bringen. Eine Rückrufkostendeckung schafft Abhilfe und sollte daher Bestandteil einer jeden modernen Police sein.

Zeitgemäße Erweiterungen des Standardumfanges

Ein verschlüsselter Server oder die Überlastung ganzer Systeme und schon herrscht Stille am Bau. Denn Cyberangriffe nehmen auch in der Baubranche zu, da die Digitalisierung eine immer größere Rolle spielt. Mögliche Cyber­risiken sollten durch eine ergänzende Cyber­versicherung abgesichert sein.

Darüber hinaus äußert sich der Trend zur Nachhaltigkeit in neuen Risiken wie beispielsweise Wallboxen zum Laden von E-Autos. Entsprechende Zusatzleistungen und Bausteine, die diese neuen Risiken absichern, sind gute Vertriebsargumente für eine moderne BHV.

Da viele Menschen gegenwärtig im Home-Office tätig sind, ist der Versicherungsschutz für Sachschäden, die bei einem Mitarbeiter des Kunden im Rahmen der Tätigkeit im Home-Office, zum Beispiel am überlassenen Equipment, entstehen, ebenfalls sinnvoll.

Modifizierung des Erfüllungsausschlusses

Da das unternehmerische Risiko des Versicherungsnehmers nicht vom Versicherer getragen wird, fällt eine vertraglich übernommene Haftung nicht unter den Versicherungsschutz einer BHV. Allerdings haben die Versicherer mittlerweile bei der Konzeptionierung neuer Policen Fallgestaltungen erkannt, bei denen der Umfang des Erfüllungsausschlusses zugunsten der Kunden vermehrt durch einzelne Erweiterungen eingeschränkt wird.

Hierzu zählt neben der Mitversicherung von Schäden an vom Versicherten hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten oder sonstigen Leistungen in bestimmten Situationen ebenso die Mitversicherung von Schäden an Gewerken oder Sachen, die im Auftrag des Versicherten von Subunternehmern erstellt wurden. Relevant für Kunden ist die Deckung von Mangelbeseitigungsnebenkosten und der Nachbesserungsbegleitschäden, die in keiner BHV fehlen sollten. Auch empfiehlt sich ein Schutz für Aus- und Einbaukosten durch mangelhafte Erzeugnisse Dritter.

Versicherungswechsel

Da sich die gesamte Bauwirtschaft im Entwicklungs- und Veränderungsprozess befindet, sollten die angebotenen Produkte vor allem Beratungssicherheit bieten. Moderne Policen stellen hier Leistungselemente bereit, die Kunden Sicherheit geben und mit denen Vermittler im Beratungsgespräch überzeugen können.

So ist zum Beispiel schon mehrere Monate vor Beginn der neuen Versicherung ein Schutz möglich, sofern die BHV des neuen Versicherers eine Summen- und Konditionsdifferenzdeckung enthält und diese vereinbart wird. Versichert ist hier bereits ab Antragseingang die gesetzliche Haftpflicht der Kunden auf Basis des beantragten Deckungsumfangs.

Damit die Kunden bei einem Wechsel im Vergleich zum bisherigen Schutz keinen Nachteil erleiden, ist die Besserstellungsgarantie bei diversen Anbietern festes Element der BHV: Stellt sich im Schadenfall heraus, dass Kunden beim vorherigen Versicherungsanbieter in einzelnen beitragsfreien Leistungsmerkmalen bessere Konditionen im Bereich der BHV erhalten haben, wird der neue Versicherer im entsprechenden Umfang regulieren.

Und natürlich braucht es eine Leistungs-­Update-Garantie wie bei der VHV: Hierbei profitieren auch Bestandsverträge von den Leistungsverbesserungen späterer Produktgenerationen. So ist die Absicherung der Kunden immer auf dem neuesten Stand.

Impulse fürs Gewerbegeschäft beim AssCompact Gewerbe-Symposium

Über die Betriebshaftpflicht im Baugewerbe informiert die VHV auf dem diesjährigen AssCompact Gewerbe-Symposium. Die VHV ist Partner des Weiterbildungsevents. Das Gewerbe-Symposium gastiert in diesem Jahr in drei Städten: am 21.06.2022 in Dortmund, am 23.06.2022 in Hanau und am 30.06.2022 in München.

Weitere Informationen zum Gewerbe-Symposium unter: asscompact.de/gewerbe-symposium
Direkt zur kostenfreien Anmeldung geht es hier.

Diesen Artikel lesen Sie auch in der AssCompact Sonderedition Gewerbeversicherung und in unserem epaper.

Bild: © Rapeepat – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Kaj Faust