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20. Januar 2021
bAV in Krisenzeiten – Das erwartet die ERGO

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bAV in Krisenzeiten – Das erwartet die ERGO

Wie sieht diese Unterstützung konkret aus?

Markus Krawczak: Wir haben bereits zu Beginn der Pandemie und der einsetzenden Kurzarbeit für die Makler umfangreiche Informationen und Materialien zur Verfügung gestellt, um die Kunden bestmöglich durch diese schwierige Zeit zu begleiten. Auch zielgerichtete Überbrückungslösungen für nachvollziehbare Zahlungsschwierigkeiten bieten wir an. Bei Bedarf bieten wir Maklern auch Unterstützung bei der Kundenberatung „vor Ort“ an.

Umfragen zufolge sorgte die Corona-Krise für Bedenken, was die Sicherheit der Betriebsrenten angeht, befeuert durch Meldungen von Pensionskassen in finanzieller Schieflage. Gilt es für Vermittler und Versicherer in diesem Punkt noch mehr Aufklärungsarbeit zu leisten?

Jan Niebuhr: Das Vertrauen in eine sichere Betriebsrente ist eine wesentliche Basis für die bAV. Um dies zu gewährleisten gibt es ein umfangreiches Netz aus Sicherungsmechanismen wie die Protektor AG und den Pensions-Sicherungs-Verein aG (PSV). Der Einbezug von bestimmten Pensionskassen, die bisher weder durch Protektor noch durch den PSV gesichert waren, ist aus meiner Sicht folgerichtig.

Markus Krawczak: Aus vertrieblicher Sicht spielen diese häufig unternehmenseigenen Pensionskassen typischerweise eine untergeordnete Rolle. Trotzdem haben wir unsere Vertriebe über die neuen Sicherungsregeln für diese Kassen informiert.

Wie man hört, gibt es auch bei der ERGO Überlegungen, sich von der Beitragsgarantie in der Lebensversicherung zu verabschieden. Was bedeutet dies für bAV-Lösungen mit 100%-iger Beitragsgarantie?

Jan Niebuhr: In diesem Jahr werden wir auch weiterhin die volle Bruttobeitragsgarantie anbieten. Das bietet hervorragende Chancen, insbesondere bei sicherheitsorientierten Arbeitgebern und deren Mitarbeitern. Sollte es in Zukunft zu einer Senkung des Höchstrechnungszinses kommen, wie vom DAV vorgeschlagen, wird dies Auswirkungen auf die gesamte Lebensversicherungsbranche haben, wovon natürlich auch wir bei ERGO betroffen wären. In der betrieblichen Altersversorgung gibt es aus diesem Grund bereits Initiativen zur Absenkung des Garantieniveaus für die beitragsorientierte Mindestzusage.

Weniger Garantien dürften für das das bereits angesprochene angekratzte Vertrauen in die bAV nicht unbedingt förderlich sein. Und die Beratung dürfte es erschweren.

Jan Niebuhr: Wie gesagt, bis auf Weiteres gibt es bei uns weiterhin die einhundertprozentige Beitragsgarantie. Und das sehen wir in der Tat auch als vertrauensbildende Maßnahme für Makler und Kunden. Wir halten es aber auch für sachgerecht, über ein ausgewogenes Verhältnis von Garantien und Partizipationschancen die Akzeptanz in betriebliche Versorgungslösungen langfristig zu stärken.

Zudem heißt es ja auch, das Sozialpartnermodell komme unter anderem wegen fehlender Sicherheit so zäh voran. Wie ist Ihre Einschätzung?

Jan Niebuhr: Dass im Rahmen des Sozialpartnermodells keine klassischen Garantien gegeben werden dürfen, ist sicherlich ungewohnt bei einer bAV und lässt eine gewisse Zurückhaltung erklären. Ein weiterer Punkt dürfte jedoch sein, dass die reine Beitragszusage zwingend einen Tarifvertrag voraussetzt. Die Betriebspartner alleine können ein Sozialpartnermodell nicht einführen. Dies erschwert insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen den Zugang zu einem Sozialpartnermodell, da diese regelmäßig auf die Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaften angewiesen bzw. häufig gar nicht tarifgebunden sind.