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26. Februar 2022
bAV mit Aktien: Steuer- und sozialabgabenfrei, ertragsstark und nachhaltig

bAV mit Aktien: Steuer- und sozialabgabenfrei, ertragsstark und nachhaltig

Kapitalmarktzinsen um 0% wirken sich auf die Direktversicherung aus. Ein Angebot des HDI weist Beschäftigten einen Ausweg: Staatliche Förderung und Garantieleistungen können flexibel mit den Renditechancen der Aktienanlage kombiniert werden. Im Fokus: Nachhaltige Investmentfonds und ein „Börsencrash-Airbag“.

Ein Artikel von Fabian von Löbbecke, Vorstandsvorsitzender der HDI Pensionsmanagement AG und Vorstandsmitglied der HDI Lebensversicherung AG

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist normalerweise das lukrativste Angebot einer finanziellen Absicherung für den Ruhestand. Die Kombination staatlicher Förderungen, Zuschüsse des Arbeitgebers und Garantieleistungen sind der Grund. Doch in Zeiten von Niedrig- und sogar Minuszinsen und gleichzeitig anziehender Inflation können die Erträge für Deutschlands Arbeitnehmer selbst hierbei abschmelzen.

Mit dem neuen Angebot „Safe­Invest Direktversicherung“ des HDI kann dem begegnet werden. Denn es ist eine bAV, die auf die Renditechancen der Aktienanlage setzt und dennoch alle gesetzlichen Anforderungen einer bAV erfüllt. Trotz der aktuellen Situation auf dem Kapitalmarkt mit Anleihezinsen um 0% sind damit lukrative Vorsorgeangebote für die Beschäftigten möglich. Im vergangenen Jahr beispielsweise stiegen weltweit investierende Aktienfonds häufig um 20 bis 30% im Kurs. Von diesen Kurssteigerungen können dann auch diejenigen profitieren, die eine Direktversicherung nach dem Safe­Invest-Prinzip abgeschlossen haben.

Absicherung mit Börsencrash-Airbag

Dass Aktienkurse aber nicht nur eine Richtung kennen, ist ebenfalls kein Geheimnis. Die Entwicklung im März 2020, dem Beginn der Corona-Pandemie, ist vielen noch in Erinnerung. Für solche Fälle bietet SafeInvest mit einem sogenannten „Börsencrash-Airbag“ den Versicherten aber Hilfe: Der Airbag sorgt dafür, dass die in den Investment-Portfolios angesammelten Guthaben der Versicherten monatlich immer in Höhe von 80% des Vormonatswerts gesichert sind – ein Schutzschirm für alle Versicherten, gepaart mit einer Produktgestaltung, die über das gewählte Investment-Portfolio je nach Marktsituation bis zu 100% Anlage in Aktien erlaubt.

Bei Bedarf kann die Absicherung durch die Bausteine „Safe plus“ und ein Kapital-Ablaufmanagement dazu noch weiter ausgebaut werden. Mit SafeInvest können so eine hohe Aktienquote und attraktive Renditechancen geboten werden, ohne dass der Versicherte auf gesetzlich erforderliche Garantien verzichten muss. So etwa auch eine 80%-ige Bruttobeitragsgarantie.

Mehrere Erfolgsbausteine im Bündel

Mehr als acht Millionen Beschäftigte in Deutschland haben bereits Direktversicherungen. Weil durch Vereinbarung mit dem Arbeitgeber dann Gehaltsteile direkt in die finanzielle Absicherung des Ruhestands fließen, müssen auf die Beiträge keine Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden. Die Renditen der Verträge werden durch dieses Entgegenkommen des Staates nach oben gehebelt. Ein weiterer Bonus: Wenn auch der Arbeitgeber Sozialbeiträge spart, stockt er den Altersvorsorgebetrag um weitere 15% auf.

In den vergangenen Jahren gab es zudem mehrere weitere Verbesserungen in der bAV. So wurde etwa ein zusätzlicher Freibetrag für die Krankenversicherungsbeiträge in der Rentenphase geschaffen oder auch eine zusätzliche Förderung für Geringverdiener eingeführt. Zudem gab es eine Verdopplung des steuerfreien Höchstbeitrags bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds von 4% auf 8% der Beitragsbemessungsgrenze. Nicht zuletzt der ganze oder teilweise Entfall des Solidaritätszuschlags ist hier ebenfalls als möglicher zusätzlicher Renditebringer zu nennen. Das ist ein ganzes Bündel von Attraktivitätssteigerungen der bAV. Und das neue HDI-Modell setzt mit der renditeorientierten Gestaltung jetzt noch einen deutlichen Bonus obendrauf.

Nachhaltigkeit steht im Fokus

Die Arbeitnehmer können bei der HDI SafeInvest Direktversicherung zwischen nachhaltigen, chancenorientierten und schwankungsarmen Anlagen mit breiter Risikostreuung über verschiedene Anlageklassen wählen. Die nachhaltigen oder „grünen“ Investments zeigen sich gerade in den letzten Jahren auch besonders renditestark. Treiber dieser Entwicklung sind vor allem zwei Aspekte: Zum einen führt der Wandel in Politik und Gesellschaft zu einer immer stärkeren Nachfrage nach nachhaltigen Investmentmöglichkeiten. Zum anderen schreitet insgesamt die wirtschaftliche und technologische Entwicklung in Richtung Nachhaltigkeit immer stärker voran. Unternehmen, die nachhaltige Innovationen und Lösungen am Markt anbieten, stehen daher auch am Aktienmarkt hoch im Kurs. „An grünen Investments geht in Zukunft kein Weg mehr vorbei“, heißt es deshalb unisono unter Aktienanalysten.

Die Ausrichtung auf Nachhaltigkeit gehört auch zur Unternehmensphilosophie des HDI. Denn der Versicherer fördert weltweit nachhaltiges Wirtschaften und richtet sich nach den zehn universellen Prinzipien des UN Global Compact. In der Versicherungstechnik sowie bei der Kapitalanlage werden ESG-Kriterien befolgt. Da ist es nur folgerichtig, jetzt auch in der betrieblichen Altersversorgung diesen Nachhaltigkeitsschritt zu gehen.

Auch Verlässlichkeit steht bei HDI und beim neuen Angebot SafeInvest im Fokus. So ist die Kombination der Direktversicherung mit einer Berufsunfähigkeits­zusatzversicherung sehr vorteilhaft für Beschäftigte. Denn so sind Arbeitnehmer auch im Falle einer folgenreichen Erkrankung finanziell abgesichert. Zudem können erworbene Rentenansprüche im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu jedem neuen Arbeitgeber mitgenommen werden.

Folgende Veränderungen haben seit 2018 die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Erträge der betrieblichen Altersversorgung verbessert:
01.01.2018:

Verdopplung des steuerfreien Höchstbeitrags bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds von 4% auf 8% der Beitragsbemessungsgrenze West

01.01.2018:

Die doppelte sozialversicherungsrechtliche Verbei­tragung bezogen auf die Riester-Förderung in der betrieblichen Altersversorgung wurde abgeschafft.

01.01.2018:

Einführung der Geringverdiener-Förderung in der betrieb­lichen Altersversorgung. Unternehmen, die zugunsten eines beschäftigten Geringverdieners (max. 2.200 Euro Einkommen p. M.) einen bAV-Beitrag (240 bis 480 Euro p. a.) im Rahmen einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder eines Pensionsfonds leisten, erhalten einen Förder­betrag von 30% dieses zusätzlichen Arbeitgeberbeitrags (max. 144 Euro) für sogenannte ungezillmerte Verträge.

01.01.2019:

Arbeitgeber müssen bAV-Neuverträge mit Entgeltumwandlung um 15% aufstocken, soweit die Unternehmen eine Sozialversicherungsersparnis durch die Entgelt­umwandlung des Beschäftigten erzielen. Das ist immer der Fall bei Gehältern, die nach der Gehaltsumwandlung unter der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenver­sicherung liegen. Diese Aufstockungspflicht gilt grundsätzlich für die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds.

01.01.2020:

Für gesetzlich Pflichtversicherte in der Krankenversicherung der Rentner ist in der Auszahlungsphase ein Freibetrag von zunächst 159,25 Euro monatlich eingeführt worden. Der Freibetrag gilt nicht für die gesetzliche Pflegeversicherung oder für freiwillig Versicherte. Der Betrag ist indexiert und steigt in gleichem Umfang wie die monatliche Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch.

01.01.2020:

Verdopplung des Förderbetrags für Geringverdiener von 144 Euro p. a. auf 288 Euro p. a. bei gleichzeitiger Anhebung der Geringverdiener-Einkommensgrenze von monatlich 2.200 Euro auf monatlich 2.575 Euro. Der maximal förderfähige zusätzliche Arbeitgeberbeitrag wurde damit von 480 Euro p. a. auf 960 Euro p. a. erhöht.

01.01.2021:

Neuregelung des Solidaritätszuschlages. Durch die einkommensabhängige Rückführung steigt die Rendite für viele bAV-Sparer deutlich an.

01.01.2022:

Der Beitragszuschuss zur Entgeltumwandlung wird auch auf bestehende bAV-Verträge mit Entgeltumwandlung ausgeweitet. Die neue gesetzliche Vorgabe verpflichtet den Arbeitgeber zur automatischen Aufstockung.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 02/2022, S. 26, und in unserem ePaper.

Bild: © Marco2811 – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Fabian von Löbbecke