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26. Juli 2020
bAV: Statt Digitalisierungsfalle lieber Kooperation

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bAV: Statt Digitalisierungsfalle lieber Kooperation

Medienbrüche in der bAV verursachen Mehraufwand

Ohne ein Gesamtkonzept sorgen die Medienbrüche im Bereich der bAV für einen erheblichen administrativen Mehraufwand etwa bei simplen Änderungen wie einer Adressaktualisierung. Komplexere Anpassungen, die etwa durch Corona-Kurzarbeitergeld notwendig werden können, sind bei lückenhaften Schnittstellen besonders aufwendig und fehleranfällig.

Einen weiteren Aspekt sollten Makler angesichts des Distanzgebots trotz aller Freude über gelungene Videoberatung auch nicht außer Acht lassen: Der zeitliche Aufwand einer Online-Beratung kann deutlich höher sein als bei einer klärenden Präsentation von Angesicht zu Angesicht in der analogen Welt. Dieser Trend zeichnet sich am Markt als weiteres Risiko für Makler ab. Schlimmstenfalls entpuppt sich eine vermeintliche Effizienz durch Internetberatung nicht als Kostenersparnis, sondern als Zusatzkosten.

Kosten durchgängiger Digitalisierung

Aktuell ist es noch nicht einmal sicher, welche Videokonferenztools überhaupt die Anforderungen an den Datenschutz erfüllen. Noch wichtiger ist es für kleinere Maklerbüros, sich über die tatsächlichen Kosten bewusst zu sein. Neben dem Aufwand für Marktrecherche, Auswahl und Beschaffung fallen als Erstes die offensichtlichen Lizenzkosten in den Blick. Zusätzlich entwickeln sich manchmal die Budgets für Einführung und Wartung zu einem Fass ohne Boden. Das ist etwa dann der Fall, wenn notwendige Schnittstellen nicht einfach nach dem Plug-and-play-Prinzip funktionieren. Umgekehrt geben Makler viel Freiheit und eigenständiges Geschäft auf, wenn sie ein kostenloses Videosystem eines einzigen Versorgungsträgers nutzen – einige Versicherer machen Maklern dieses Angebot.

Die Digitalisierungsfalle kann selbst dann empfindlich zuschnappen, wenn Maklerbüros die stattlichen Investitionen in ein schlüssiges Konzept nicht gescheut haben. Denn in der Praxis gestatten Unternehmen gemäß ihren IT-Richtlinien die bAV-Videoberatung der Beschäftigten nur mit bestimmten Videoanbietern. Deshalb kann ein Makler trotzdem vor verschlossenen digitalen Türen stehen, wenn er sein Büro entsprechend durchdigitalisiert, aber auf das falsche Videosystem gesetzt hat.

 
Ein Artikel von
Tobias Bailer