Dass es um die drei Säulen der Altersvorsorge in Deutschland nicht gutsteht, ist bekannt – schon lange. Auf politischer Ebene wurde hierzu in den letzten Jahrzehnten viel geredet, aber wenig gehandelt, insbesondere, wenn es um wirkliche Reformen geht, die das Problem nicht verzögern, sondern lösen.
Die private Altersvorsorge erfährt nun bald eine Erneuerung mit dem Altersvorsorgedepot, dem inoffiziellen Nachfolger der Riester-Rente. Fehlen noch die gesetzliche und die betriebliche Altersversorgung. Die Bundesregierung hat hierfür eine Rentenkommission einberufen, die Lösungsansätze herausarbeiten sollte. In den letzten Tagen wurde schon viel gemunkelt, was darin denn stehen wird. Nun herrscht Gewissheit, wie ZDFheute am Montag berichtet. Dort lag das Empfehlungspapier der Rentenkommission vorab vor.
Pläne für die bAV
Wie ZDFheute meldet, rät die Kommission dringend dazu, sich aus den 33 Empfehlungen nicht einzelne herauszugreifen, sondern sie als zusammenhängendes Ganzes zu verstehen, mit dem das deutsche Rentensystem stabilisiert werden soll. Die Kernpunkte sind: längeres Arbeiten, eine neue Aktienkomponente und eine breitere Basis an Beitragszahlern.
Die bAV betreffen insbesondere die Empfehlungen 29 und 30. Darin heißt es, dass im Jahr 2026 im Rahmen eines Sozialpartnerdialogs konkrete Maßnahmen zu erarbeiten seien, die die Verbreitung der bAV insbesondere in bisher unterversorgten Bereichen deutlich erhöhen und von beiden Sozialpartnern mitgetragen werden. Diese Maßnahmen sollten im Anschluss in ein Gesetzgebungsverfahren überführt werden, um eine annähernd flächendeckende Verbreitung der bAV perspektivisch anzustreben. Weiterhin empfiehlt die Kommission, durch Verbesserungen in den Bereichen Bürokratieabbau, Portabilität, Rechtssicherheit, Kostenverteilung und Geringverdienerförderung die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung zu erhöhen und den Verbreitungsgrad zu steigern.
Pläne für die gesetzliche Rente
Etwas konkreter wird es bei der gesetzlichen Rente – und erneut wird etwas aufgegriffen, was bereits in der Ampel-Regierung kursierte, nämlich die Kapitalmarkt-Komponente. Die Kommission empfiehlt die Einführung einer „obligatorischen kapitalgedeckten Renten-Komponente im Rahmen der GRV (gesetzliche Kapitalrente)“. Dazu sollen individuelle Kapitalkonten für die Beitragszahlenden eingerichtet werden.
Empfohlen wird dafür ein paritätisch finanzierter, zusätzlicher Beitragssatz von 2%. Die Beiträge sollen nach schwedischem Vorbild zentral verwaltet und am Kapitalmarkt angelegt werden. Längerfristig soll diese Kapitalrente im Rahmen der Gesamtreform dazu beitragen, dass das Rentenniveau in der ersten Säule wieder spürbar ansteigt.
Und weiter zum Thema Selbstständige: Hier empfiehlt die Kommission, künftig alle nicht obligatorisch abgesicherten Selbstständigen, die ihre Tätigkeit ab einem Stichtag neu aufnehmen, verpflichtend und ohne Opt-out in die GRV einzubeziehen. Die Versicherungspflicht sollte auch alle Personen umfassen, die bereits jetzt eine selbstständige Beschäftigung ausüben. Ihnen soll jedoch ein voraussetzungsloses Herausoptieren ermöglicht werden.
Stimmen aus der Branche
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) findet es positiv, dass mit den Vorschlägen der Rentenkommission der Bundesregierung Bewegung in die Reform der gesetzlichen Rente kommt. „Auch dass die betriebliche Altersvorsorge stärker verbreitet werden soll, findet unsere uneingeschränkte Zustimmung", sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. Kritik äußert der BVK an Plänen, neue Selbstständige obligatorisch in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. „Das ist dem Unternehmertum mit volatilen Einnahmen wesensfremd und sollte zumindest nur als eine Opt-out-Lösung oder am besten in privatwirtschaftlicher Form durch Vermittler erfolgen", heißt es vom Vermittlerverband.
Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des Vermittlerverbands AfW, begrüßt die Idee der kapitalgedeckten gesetzlichen Altersvorsorge in einem ersten LinkedIn-Post zum Thema. „Genau dort gehört eine staatlich organisierte Kapitalmarktlösung ordnungspolitisch hin: in die erste Säule, nicht als staatlicher Wettbewerber in die geförderte private Altersvorsorge.“
Der GDV widerspricht hier jedoch – für ihn werde zu viel Kapital beim Staat gebündelt. Diese Tendenz sehe der Verband kritisch: „Mehr Geld für die Rente am Kapitalmarkt anzulegen, ist der Schlüssel zu mehr Generationengerechtigkeit. Aber die Kommission verlagert davon zu viel in staatliche Strukturen. Je mehr Umlage und Kapitaldeckung bei derselben Institution liegen, desto größer wird der politische Einfluss auf Anlageentscheidungen und Leistungsumfang“, so GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.
Dr. Guido Bader, Vorstandsvorsitzender der Stuttgarter Lebensversicherung a.G meint zu den Empfehlungen: Die bisher bekannten und diskutierten Empfehlungen sind sicherlich ein guter erster Schritt, enthalten sie doch durchaus schmerzhafte Wahrheiten, die zur Stabilisierung der Altersvorsorge beitragen können. Zugleich bleibt das Papier hinter meinen Erwartungen zurück. Zum einen bleiben an einigen Stellen die Details der Umsetzung abzuwarten, ehe wir die Wirkweise wirklich beurteilen können. Zum anderen sind die Empfehlungen letztendlich nicht weitreichend genug.“ Und konkret zu den bAV-Empfehlungen (Sozialpartnerdialog und Erhöhung der Attraktivität) sagt Bader: „Es wird niemanden überraschen, dass ich das sehr begrüße. Die Frage ist nur: Wie? Die Ausgestaltung sollte im Schulterschluss mit der Versicherungsbranche erfolgen und nicht im ‚Gegeneinander‘“. (mki/as)
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