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4. Oktober 2022
bAV: „Abkehr von unserem alten Garantiedenken“

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bAV: „Abkehr von unserem alten Garantiedenken“

Gibt es eine Renaissance der pauschal dotierten oder der rückgedeckten Unterstützungskasse?

AS Eine Renaissance der pauschal dotierten Unterstützungskasse für kleine und mittelständische Unternehmen kann ich nicht erkennen. Auch wenn das von dem ein oder anderen Berater so propagiert wird. Für größere Unternehmen mag das ein geeigneter Weg sein, wobei ich hier eher die Direktzusage als sogenannten Kapitalkontenplan oder beitragsorientierte Leistungs­zusage bevorzugen würde.

Die kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse eignet sich hervorragend für höhere Versorgungen oder in Kombination mit bereits ausgeschöpften Direktversicherungs- bzw. Pensionskassenzusagen. Gerade für Unternehmen, die explizit keine Bilanzberührung wünschen. Hinzu kommt, dass auch produkttechnisch – sprich bei der Rückdeckung dieser Zusagen – ein Wandel eingetreten ist. So können mittlerweile auch Rentenversicherungen mit reduziertem Garantie­niveau von zum Beispiel 60% als Rück­deckung für Unterstützungskassenzusagen verwendet werden. Und sogar rein fondsgebundene Rückdeckungsversicherungen lässt die Finanzverwaltung mittlerweile zu.

Nachhaltigkeit soll auch in die bAV einziehen. Welche Rolle spielt das im Kundengespräch?

AS Grundsätzlich sollte das Thema Nachhaltigkeit auch bei der Gestaltung und Auswahl von Produktlösungen zur bAV Einfluss nehmen, wobei dies aktuell – noch – keine bedeutende Rolle bei unseren Kunden einnimmt.

Ein Dauerthema ist die Digitalisierung. In der bAV hat sich in der digitalen Verwaltung schon einiges getan. Mit dem neuen Nachweisgesetz geht es wieder einen Schritt zurück. Warum?

AS Die Frage ist hier für mich, was wir in der bAV genau darunter verstehen. Die digitale Verwaltung aufseiten der Versicherer und uns als Berater bzw. Makler oder die digitale zur Verfügungstellung und Verwaltung von Dokumenten und Daten beim Arbeitgeber, Mitarbeiter und in unseren Systemen. Hier fehlt es aus meiner Sicht an einheitlichen Normen, wie und in welchem Umfang die digitalen Daten und Dokumente zur Verfügung gestellt werden können. Auch sind die technischen Voraussetzungen innerhalb der einzelnen Anbieter sehr unterschiedlich. Was bei dem einen Anbieter bereits problemlos möglich ist, scheint bei dem anderen noch meilenweit entfernt. Auch wenn sich einige Anbieter digitaler Lösungen bereits auf einem guten Weg befinden, bedarf dies noch viel Investment und Bereitschaft der Marktteilnehmer zu einheitlichen digitalen Normen. Dennoch müssen unser Ziel natürlich papierlose und automatisierte Prozesse sein.

Dieses Interview lesen Sie auch in der AssCompact Sonderedition Betriebliche Versorgung (09/2022), S. 18 f., und in unserem ePaper.

Bild: © Man As Thep – stock.adobe.com; Achim Schmeißer, Pension­Secur GmbH, und Jochen Zierl, BSC GmbH

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Ein Interview mit
Jochen Zierl
Achim Schmeißer