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Steuern & Recht
22. Januar 2021
Beeinflusst die Zusammenarbeit mit Pools die Nachfolgeplanung?

Beeinflusst die Zusammenarbeit mit Pools die Nachfolgeplanung?

Mittlerweile arbeitet ein Großteil der Versicherungsmakler mit Pools zusammen. Die Frage, inwiefern eine solche Zusammenarbeit zu einer Abhängigkeit des Maklers vom Pool führen kann, ist auch mit Blick auf den Bestandsverkauf interessant, meint Andreas Grimm, Gründer des Resultate Instituts.

Ich bin kein Jurist, aber ich habe viel mit Juristen zu tun. In der Tat ist es offensichtlich eine gute Frage, was einen Makler zu einem tatsächlich unabhängigen Unternehmer macht. Folgt man der Argumentation des BVK, dann verliere ein Makler auch deshalb seine Unabhängigkeit, weil er durch die Nutzung der Infrastruktur eines Pools seinen Bestand nicht mehr unabhängig betreuen und ihn nicht ohne Mitwirkung des Pools an einen Dritten übertragen könne.

Ein Rat des BVK-Vorstands lautete daher, auf ein unabhängiges Maklerverwaltungssystem zu setzen. Eines, mit dem dann auch Direktanbindungen zu den einzelnen Produkt­gebern verwaltet, die Beratungsergebnisse dokumentiert und Abschlüsse abgewickelt werden könnten. Aber eines, das nicht von einem Pool angeboten oder betrieben wird. Doch bringt das tatsächlich mehr Unabhängigkeit? Oder sorgt es genau für das Gegenteil? Wäre bei einer solchen Logik nicht fast jedes Unternehmen – gleich welcher Branche – nicht mehr unabhängig? Schließlich ist fast jeder Unternehmer zu einem gewissen Maße an seinen Systemlieferanten gebunden, weil ein Systemwechsel immer aufwendig ist. Gefährdet das tatsächlich die Unabhängigkeit des Unternehmers?

Unabhängigkeitsverlust durch direkte Produktgeber

Die wenigsten Maklerunternehmen, die wir im Rahmen von Nachfolge­regelungen kennenlernen, arbeiten mit nur einem Pool zusammen. Wir stellen aber häufig fest, dass Makler aus unserer Sicht weniger durch die Pools ihre Unabhängigkeit verlieren, als vielmehr durch ihre direkten Produktgeber: Die Versicherer und KAGs, deren Produkte sie vertreiben. Denn spätestens wenn ein Makler seinen Bestand im Rahmen einer Nachfolge übertragen möchte, merkt er, wie (un-)abhängig er tatsächlich ist und dass alle Diskussionen zuvor bloße Theorie waren. Eine hohe Anzahl direkter Anbindungen muss nicht unbedingt Vorteile bringen. Im Gegenteil!

In vielen Fällen verursacht ein bei Pools geführter Bestand deutlich weniger Komplikationen bei der Über­tragung. Wer viele Direkt­an­bin­dungen übertragen muss, erlebt dagegen nicht selten sein Waterloo: Jeder einzelne Produktgeber hat eigene Juristen und Datenschutz­beauftragte mit eigenen Rechtsauffassungen. Daraus leiten sie ihre Übertragungsprozesse, Formulare und Regeln für eine Bestandsübertragung ab und zwingen sie dem Makler auf. So ziehen sich manche Bestandsübertragungen über viele Monate und scheitern dann doch in Teilen an allzu schwierigen Produktgebern, deren Übertragungshürden für den Makler nicht überwindbar sind.

Über den Autor

Andreas Grimm ist Gründer des Resultate Institut und beleuchtet an dieser Stelle regelmäßig Aspekte zur Nachfolgeplanung. Gemeinsam mit AssCompact hat er den Bestandsmarktplatz initiiert.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 01/2021, Seite 112, und in unserem ePaper.

Bild: © Tuomas Kujansuu – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Andreas W. Grimm