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Steuern & Recht
29. September 2017
Beitragserhöhungen in der PKV: BGH muss klären

Beitragserhöhungen in der PKV: BGH muss klären

Die AXA Krankenversicherung soll laut einem Urteil des Landgerichtes Potsdam die Beiträge von Privatversicherten in der Vergangenheit unzulässig erhöht haben. Nachdem die Berufung des Versicherers abgelehnt wurde, soll der Fall jetzt auf höherer Ebene vor dem BGH geklärt werden.

Am 27.09.2017 hat das Landgericht Potsdam in zweiter Instanz die Berufung der AXA Krankenversicherung AG gegen ein Urteil zurückgewiesen, welches dem Versicherer vorwirft, in der Vergangenheit Beiträge von privat Krankenversicherten unzulässig erhöht zu haben. Der Fall soll nun auf höhere Ebene vor dem Bundesgerichtshof geklärt werden.

Weitere Verfahren gegen Krankenversicherer sind anhängig

Nach Auffassung des Klägeranwalts Dr. Knut Pilz wird das Urteil voraussichtlich Auswirkungen auf fast alle gut 8 Millionen privat Krankenversicherten in Deutschland haben. Er geht davon aus, dass neben der AXA weitere Versicherungen betroffen sind. Etliche Verfahren gegen Krankenversicherer sind nach seiner Aussage bereits anhängig: „Wir klagen in vielen Fällen für unsere Mandanten auf Rückzahlung der aufgrund der unrechtmäßigen Beitragserhöhungen gezahlten Beitragsdifferenzen seit dem Jahr 2008, einschließlich Zinsen”, so Pilz. Sollte sich seine Einschätzung bestätigen, kämen auf die privaten Krankenkassen Rückzahlungsforderungen in Millionen- oder gar Milliardenhöhe zu. Im Fall der AXA würde ein abschließendes Urteil rund 800.000 Versicherte betreffen.

AXA plant Revision vor dem BGH

Die AXA hat ebenfalls Stellung zu dem Urteil bezogen. Laut einer Unternehmenssprecherin hatte die Erstinstanz (AG Potsdam) die Auffassung vertreten, dass eine Beitragsanpassung der AXA Krankenversicherung AG in einem spezifischen Fall in zwei Tarifen rechtlich unwirksam ist, weil der zuständige mathematische Treuhänder nicht unabhängig gewesen sei. Das Unternehmen will Revision beim BGH einlegen.

Über den Ausgang des Verfahrens will AXA nicht spekulieren: „Wir konzentrieren uns zuerst auf den nächsten Schritt und der heißt, durch die Entscheidung des BGH eine rechtliche Klärung der Fragen zu bekommen. Wir sind zuversichtlich, dass der BGH unsere rechtliche Auffassung teilt, auch, weil es bereits unabhängige Stellungnahmen, so der BaFin und Urteile anderer Gerichte gibt, die unsere rechtliche Auffassung bestätigen“, sagt Unternehmenssprecherin Nicole Hundt. (tos)

LG Potsdam, Urteil vom 27.09.2017, Az.: 6 S 80/16