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11. Oktober 2022
Berufsunfähigkeit: M&M nimmt neue Leistungsfrage ins Rating

Berufsunfähigkeit: M&M nimmt neue Leistungsfrage ins Rating

Mit der Frage „Übernimmt der Versicherer Kosten für eine unabhängige Leistungsberatung?“ soll künftig in den BU-Ratings von MORGEN&MORGEN erfasst werden, welche Versicherungsgesellschaften ihren Versicherten im Leistungsfall Kosten für eine unabhängige Beratung erstatten.

Mit seinen Ratings will das Analysehaus MORGEN & MORGEN (M&M) eine Orientierung bei der Wahl der passenden Versicherungslösung bieten und stellt deshalb vor allem die Verbraucherfreundlichkeit in den Fokus. Ab sofort werden daher die Analysen rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) um eine Leistungsfrage erweitert, die nun zunächst einmal in der Vergleichs- und Analysesoftware M&M Office integriert ist.

Mit der Frage „Übernimmt der Versicherer Kosten für eine unabhängige Leistungsberatung?“ soll erfasst werden, welche Versicherungsgesellschaften ihren Versicherten im Leistungsfall (Teil-)Kosten für eine unabhängige Beratung erstatten. Hier setzt M&M auf ein neues Bedingungsdetail für die Leistungsbeantragung einer BU-Versicherung, das gerade im Kommen ist: Es unterstützt Verbraucher im Fall eines Leistungsantrags mit einer neutralen Beratung bei der korrekten Antragsstellung. Laut M&M hat die neue Analysefrage aber nun zunächst einen reinen Informationswert. Erst im Verlauf der weiteren Marktentwicklung behalte sich das Analyseteam eine Aufnahme zur Ratingrelevanz vor.

Knapp zwei Fünftel der Ablehnungen: Kunde meldet sich nicht mehr

Zum Hintergrund: Den jährlichen M&M-Auswertungen zufolge wird derzeit knapp 40% der abgelehnten BU-Anträge nicht stattgegeben, weil der oder die Versicherte sich nicht mehr meldet. Diese Zahl untermauert die Entscheidung für die neue Leistungsfrage. An eine „spontane Gesundung“ glaubt das Analyseteam bei dieser hohen Prozentzahl nicht – eher an eine teilweise Überforderung in der Leistungsbeantragung, die gerade bei psychisch Erkrankten, die immerhin einen Anteil von über einem Drittel der BU-Ursachen ausmachen, zu vermuten wäre. „Deswegen möchten wir die Gesellschaften in ihren Bemühungen bestärken, diese Erleichterung für ihre Kundinnen und Kunden und sich selbst zu schaffen“, erläutert Andreas Ludwig, Bereichsleiter Rating & Analyse bei MORGEN & MORGEN.

Begrenzung von Beratungskosten und -anzahl kein Abwertungsgrund

Dabei sei auch die Seite des Versicherers und der Schutz des Kollektivs in den Blick genommen worden, weswegen die neue Analysefrage im M&M Rating Berufsunfähigkeit eine Begrenzung der Kosten seitens der Versicherer erlaube. Ebenso wäre eine Begrenzung der absoluten Anzahl der Leistungsberatungen für das Analyseteam kein Abwertungsgrund. Schließlich solle, so Ludwig, kein Anreiz geschaffen werden, einfach einen Antrag „ins Blaue hinein“ zu stellen.

So sieht es derzeit am Markt aus

Bislang bieten laut M&M nur drei Versicherer überhaupt eine Form zur Kostenübernahme der unabhängigen Leistungsberatung an. Sowohl die Dialog als auch die Hannoversche und die LV1871 verfügen über eine entsprechende Klausel in einem oder mehreren BU-Tarifen. Sie erhalten bislang jedoch nur ein „teilweise erfüllt“ bei der neuen Analysefrage, da die Gesellschaften erst nach einer ersten Ablehnung das Angebot zur Leistungsberatung machen. Ein „vollständig erfüllt“ würde ein Versicherer erst erhalten, wenn er bereits bei der Antragsstellung auf Leistung die Kosten einer unabhängigen Beratung übernimmt. (ad)

Bild: © peterschreiber.media – stock.adobe.com