In der Breite ist die Qualität unverändert hoch
Trotz dieser Schwachstellen kommt das Analysehaus zu dem Ergebnis, dass die Qualität der Bedingungen in der Breite relativ hoch ist und Unterschiede in den Produkten vor allem in den Detailregelungen zu einzelnen Kriterien zu finden sind – zum Beispiel bei der Frage, wie lange Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit (AU) erbracht werden. Als Marktstandard gilt nach wie vor, dass bei einer AU keine BU-Rente von den Versicherern geleistet wird. In knapp 41% der untersuchten BU-Tarife ist das nämlich der Fall. Bei immerhin 20% der BU-Tarife wird bei einer AU allerdings auch eine BU-Rente für maximal 24 Monate gezahlt.
Mehr als die Hälfte der BU-Tarife erfüllt Marktstandards
Wie üblich vergibt infinma kostenlose Zertifikate für die Produkte, die in allen 18 Kriterien gleichzeitig den Marktstandard mindestens erreichen oder diesen übertreffen. Konkret konnten von den 72 in der aktuellen Studie untersuchten Gesellschaften 42 zertifiziert werden, von den 439 untersuchten Tarifen erhielten 244 ein infinma-Zertifikat. Damit haben knapp 55% aller auf dem deutschen Markt verfügbaren verkaufsoffenen BU-Tarife ein Zertifikat erhalten.
„Für das nächste Update der Marktstandards werden wir erneut prüfen, ob es nicht an der Zeit und sinnvoll ist, das eine oder andere Kriterium auszutauschen. Teilzeitregelung, Verlängerungsoption oder Krebshilfen u. ä. könnten sich dabei anbieten. Möglicherweise kommt dann auch wieder ein wenig Bewegung in die Marktstandards“, gab Schulz einen Ausblick auf die Zukunft.
Über die BU-Marktstandards
Bereits seit 2011 veröffentlicht infinma regelmäßig die sogenannten Marktstandards in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Damit will das Institut sowohl Vermittlern als auch Versicherern wichtige Informationen über die am Markt üblichen und verbreiteten Regelungen in den BU-Bedingungen geben.
Im Rahmen der BU-Marktstandards analysiert infinma die Qualitätsmerkmale in den Versicherungsbedingungen der gegenwärtig im Markt befindlichen BU-Tarife. Dabei werten die infinma-Analysten insgesamt 18 Kriterien darüber aus, welche konkreten Ausprägungen es in den Bedingungen dazu tatsächlich gibt. Das Vorkommen dieser Ausprägungen wird dann gezählt, und diejenige Ausprägung, die am häufigsten vorkommt, definiert den Marktstandard im Sinne einer „marktüblichen Durchschnittsregelung“. Ausdrücklich nicht Gegenstand der infinma BU-Marktstandards ist die Entwicklung eigener Mindestanforderungen oder aus Kunden- oder Beratersicht wünschenswerter Produkteigenschaften. (as)
Die aktuellen Marktstandards können demnächst hier auf der infinma-Website abgerufen werden.
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