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25. September 2020
Berufsunfähigkeit: So steht es um die BU-Leistungsquote

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Berufsunfähigkeit: So steht es um die BU-Leistungsquote

Der GDV hat neue Zahlen zur Berufsunfähigkeitsversicherung vorgelegt. Demnach ist die Leistungsquote 2018 leicht gestiegen. Insgesamt wurden 80% aller Anträge bewilligt, im Jahr zuvor waren es 79%. In den Medien wird dagegen immer wieder das Vorurteil befeuert, die Versicherer würden im BU-Fall nicht leisten.

Die Leistungsquote in der Berufsunfähigkeitsversicherung liegt seit Langem auf einem hohen Niveau. Wie aus der jährlichen Umfrage des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) unter seinen Mitgliedsunternehmen hervorgeht, hat sich die Quote 2018 leicht verbessert. Insgesamt wurden 80% aller Anträge bewilligt. Ein Jahr zuvor waren es 79%.

Gutachten als Ausnahme

Wie die Statistik für 2018 weiter zeigt, prüfen die Versicherer die Anträge fast immer allein anhand der vorhandenen Unterlagen, wie etwa den ärztlichen Attesten. Lediglich in 6% der Fälle hatten die Gesellschaften 2018 zusätzlich ein neutrales Gutachten für die Leistungsprüfung erstellen lassen. Insbesondere bei komplexen Fällen könne eine fachärztliche Beurteilung dazu erforderlich sein, wie es aufgrund des Gesundheitszustands des Versicherten um dessen Arbeitsfähigkeit steht. Mit 63% fallen die Gutachten laut GDV in den meisten Fällen positiv für die Versicherten aus.

Das sind die häufigsten BU-Ablehnungsgründe

Wenn Versicherer einen Leistungsantrag ablehnen, erfolgt dies meist deshalb, weil der Versicherte noch mindestens zu 50% seinem zuletzt ausgeübten Beruf nachgehen kann. Das Nichterreichen des BU-Grads war 2018 mit 46% der häufigste Ablehnungsgrund. Bei 13% der Fälle hatten Antragsteller im Laufe des Verfahrens nicht mehr auf die Ansprache des Versicherers reagiert.

 

 So steht es um die BU-Leistungsquote

 

In 14% der Fälle wurde wegen einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht abgelehnt. In diesen Fällen wurden Versicherte berufsunfähig aufgrund einer Erkrankung, die ihnen bei Abschluss des Vertrages bekannt war, die sie aber nicht angegeben hatten.

Bearbeitungszeit hat sich verkürzt

Wie der GDV weiter mitteilt, lagen 2018 zwischen Antragsstellung und Entscheidung des Versicherers durchschnittlich 106 Tage und damit vier Tage weniger als ein Jahr zuvor. Die meiste Zeit kostet es, wenn medizinische Beurteilungen eingeholt werden müssen oder der Antragsteller erst alle erforderlichen Unterlagen sammeln muss. Für die eigentliche Entscheidung brauchten Versicher laut Umfrage 2018 im Schnitt neun Tage – einen weniger als 2017.

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