Das Bundeskabinett hat in seiner gestrigen Sitzung das Finanzanlagenvermittler-Aufsichtsübertragungsgesetz (FinAnlVÜG) beschlossen. Der Gesetzesentwurf sieht die Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagevermittler und -berater auf die BaFin vor. Branchenverbände kritisieren den Beschluss scharf, von anderer Seite gibt es Lob.
Für diesen Schritt der Bundesregierung hagelt es Kritik vonseiten der Vermittlerverbände. In ersten Stellungnahmen äußern sich beispielsweise der VOTUM Verband, der BVK und der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. Dabei greifen sie die bereits im bisherigen Gesetzgebungsverfahren genannten Kritikpunkte auf, ergänzen diese aber vor allem um ein aktuelles Geschehen.
So sieht es der Geschäftsführende Vorstand des AfW, Norman Wirth, gerade jetzt – in Zeiten zunehmender Verunsicherung der Wirtschaft durch das neuartige Coronavirus – als äußerst schädlich an, dass eine derart mittelstandsfeindliche Gesetzgebung vorangetrieben wird.
Zweifel hegt der AfW auch an der in Aussicht gestellten kostenschonenden Durchführung der Aufsichtsübertragung auf die BaFin. So habe sich die Bundesregierung mit ihrer Entscheidung auch über die Kritik des Nationalen Normenkontrollrats hinweggesetzt. Dieser hatte zuvor angemerkt, dass die Notwendigkeit des Vorhabens nicht begründet sei und die in Aussicht gestellten Kosten nicht nachvollzogen werden könnten.
Der AfW unterstützt jedoch das Bestreben der Regierung nach einheitlichen Qualitätsstandards, die bundesweit durchgesetzt werden. Dies sei aber ohne Weiteres unter dem Dach der Industrie- und Handelskammern möglich. Eine Art Fachaufsicht vonseiten der BaFin zum Setzen und Überwachen von Qualitätsstandards würde der AfW dementsprechend unterstützen.
Der VOTUM Verband teilt die genannte Kritik des AfW größtenteils und sieht es geradezu als Pflicht der Bundesregierung, in Zeiten der sogenannten Coronakrise alle Maßnahmen einzustellen, die eine Rezession heraufbeschwören oder verstärken könnten.
In ähnlicher Weise äußert sich auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK). „Wir kämpfen jedoch weiterhin für den Erhalt der langjährig erprobten und praktizierten Aufsicht, da wir überzeugt sind, dass dieser Gesetzentwurf nur Bürokratiekosten für Finanzanlagenvermittler und keinen Mehrwert für Verbraucher bringen wird“, so BVK-Präsident Michael Heinz.
Naturgemäß anders fallen die Reaktionen der Verbände der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) und des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) aus. So sieht der Vorstand des vzbv, Klaus Müller, eine einheitliche Aufsicht über den Finanzvertrieb als seit Jahren überfällig an und begrüßt den Schritt der Bundesregierung.
Den Hauptgrund für eine Neuordnung der Aufsichtszuständigkeit sehen DK und vzbv darin, dass den Industrie- und Handelskammern eine Doppelrolle zuteilwird, indem sie einerseits als Aufsichtsorgane und andererseits als Interessenvertreter gewerblicher Berufe fungieren. DK und vzbv fordern nun eine zügige Umsetzung des Gesetzesvorhabens, damit die geplante Aufsichtsübertragung 2021 auch tatsächlich umgesetzt werden könne. (tku)
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