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18. September 2019
Betriebliche Arbeitskraftabsicherung: Makler-Neuland mit viel Potenzial

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Betriebliche Arbeitskraftabsicherung: Makler-Neuland mit viel Potenzial

Wie sieht nun Ihre Lösung zur betrieblichen Einkommenssicherung konkret aus?

Die Deckung kann flexibel definiert werden, entspricht normalerweise aber einem Prozentsatz im Verhältnis zum Bruttojahresgehalt, also beispielsweise 40% BU-Rente und 200% Todesfallkapital. Das ganze Kollektiv erhält eine für alle gleichermaßen attraktive Deckung. Wir erhalten eine anonymisierte Datenlieferung, die uns als Basis für die Beitragsberechnung dient. Administrativ machen wir es dem Arbeitgeber einfach wie bei einer Gruppenunfallversicherung – keine Meldung von unterjährigen Änderungen und altersgerecht kalkuliertem Beitrag. Diese beitragsorientierte Leistungszusage wird vom Arbeitgeber über den Weg der Direktzusage eingerichtet und mit unserer Lösung kongruent rückgedeckt.

Das geht nur komplett arbeitgeberfinanziert? Und gibt es hier steuerliche Anreize für den Arbeitgeber?

Der Beitrag ist im Normalfall arbeit­geberfinanziert und lässt sich als Betriebsaufwand geltend machen. Eine paritätische Finanzierung ist theoretisch möglich, müsste aber vertraglich mit allen Mitarbeitern geregelt werden.

Ist der Leistungsumfang gleich umfassend wie bei einer privaten BU?

Ja, Arbeitgeber können die bekannte Berufsunfähigkeitsdeckung „verkollektivieren“ und ihren Mitarbeitern damit den gleichen umfassenden Leistungsumfang zusagen wie in der privaten BU. Daneben bieten wir weitere Leistungsbegriffe, die weniger starr auf den aktuell ausgeübten Beruf abstellen, an. Frei wählbare Mindestdauern der BU und von der bekannten 50%-Regelung abweichende Leistungsstaffeln (z. B. teilweise Leistung bereits ab 25% BU) erweitern zusätzlich die Wahlmöglichkeiten. Die betriebliche Einkommenssicherung beispielsweise deckt unabhängig vom Beruf die krankheits- oder unfallbedingte Gehaltseinbuße und fokussiert damit eher auf den Erhalt des gewohnten Lebensstandards.

Was ist, wenn der Arbeitnehmer schon einen Schutz hat oder aus dem Unternehmen ausscheidet?

Der Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber, der mit dieser innovativen Lohnnebenleistung einen sinnvollen Mehrwert für die Mitarbeiter bietet. Dies hat eine Bindungswirkung und hilft bei der Rekrutierung neuer Fachkräfte. Entsprechend gibt es die Deckung nur, solange der Mitarbeiter im Betrieb angestellt ist. Eine bestehende, privat abgeschlossene Absicherung sollte deshalb nicht gekündigt werden.

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Ein Artikel von
Lucas Müller