Die betriebliche BU-Versicherung führt bislang ein Nischendasein. Zwar rückt sie in Diskussionen rund um moderne Benefit-Strategien zunehmend ins Blickfeld, doch in der praktischen Umsetzung bleibt sie die Ausnahme. Wenn Arbeitgeber in die Absicherung ihrer Mitarbeitenden investieren, stehen nach wie vor die betriebliche Altersversorgung (bAV) oder die betriebliche Krankenversicherung (bKV) im Vordergrund – und selbst diese sind bekanntermaßen längst nicht flächendeckend etabliert. Zudem richten viele Versicherer ihr Angebot bislang vorrangig an größere Unternehmen.
Jeder fünfte Versicherungsmakler vermittelt
Doch wie sieht es bei den Versicherungsmaklern aus? Ein Blick in die aktuelle AssCompact Studie „BU / Arbeitskraftabsicherung“ zeigt: Rund 22% der befragten Versicherungsmakler geben an, betriebliche BU-Versicherungen zu vermitteln. Das klingt zunächst nicht so wenig, schließlich sind einige Versicherungsmakler sowieso nur im Privatkundengeschäft aktiv. Die selbstständige Variante der betrieblichen BU-Versicherung, also ohne Anbindung an eine Direktversicherung im Rahmen der bAV, dürfte wohl hier zudem eher das Nachsehen haben. Die Kombination mit einer Direktversicherung dürfte dominieren.
Die Studie liefert weitere Einblicke: So erwarten rund 38% der Versicherungsmakler, dass die betriebliche BU-Versicherung in Zukunft an Bedeutung gewinnen wird. Gleichzeitig sehen 64% in einer vereinfachten Umsetzung und geringeren Verwaltungslast einen zentralen Hebel, um mehr Unternehmen für dieses Absicherungsmodell zu gewinnen. Allerdings zeigt sich auch: Über die Hälfte der Makler beobachtet eine allgemein zurückhaltende Gesprächsbereitschaft auf Seiten der Arbeitgeber – denn viele Betriebe kämpfen aktuell mit steigenden Kosten und einer konjunkturell angespannten Lage.
Meinung: BU-Versicherung gehört in den privaten Bereich
Übergreifend scheint jedoch ein anderer Aspekt besonders zu wiegen: In den Kommentaren zur Studie ist immer wieder zu lesen, dass die BU-Versicherung in den privaten Bereich gehöre – eine Einschätzung, die viele Maklerkollegen offenbar teilen. Häufig genannt wird dabei die steuerliche Behandlung im Leistungsfall: Während bei der privaten BU-Versicherung nur der Ertragsanteil versteuert werden muss, unterliegt die betriebliche BU-Rente der vollen Besteuerung. Um die Versorgungslücke zu schließen, müsste die Rente daher deutlich höher angesetzt werden. Als weiteres Hemmnis gilt der fehlende Portabilitätsanspruch: Wechselt ein Arbeitnehmer den Job, muss der neue Arbeitgeber die bestehende BU-Versicherung nicht übernehmen.
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