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7. September 2022
Betrieblicher Einkommensschutz für Auszubildende
Betrieblicher Einkommensschutz für Auszubildende

Betrieblicher Einkommensschutz für Auszubildende

Wenn das Einkommen beispielsweise aufgrund gesundheitlicher Probleme wegfällt, kann dies existenzbedrohend werden. Daher ist es das Günstigste, bereits in jungen Jahren vorzusorgen. Unternehmen können schon ihre Azubis dabei unterstützen. Wie, erklärt die NÜRNBERGER.

Ein Artikel von Stefanie Frühwald, Referentin Marktmanagement betrieblicher Einkommensschutz bei der NÜRNBERGER Versicherung

In jungen Jahren macht man sich meist keine Gedanken, welche finanziellen Folgen eine plötzliche Erkrankung oder ein Unfall haben können. Dabei ist gerade für Auszubildende die staatliche Absicherung im Ernstfall völlig unzureichend. Umso wichtiger ist es, Firmenkunden zu sensibilisieren, bereits ihren Auszubildenden die Möglichkeit zu bieten, ihr Einkommen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) abzusichern.

Jedes Jahr starten in Deutschland rund 500.000 junge Menschen eine Berufsausbildung. Mit der Ausbildung fängt ein komplett neues Leben an. Dazu gehört das erste eigene Geld, mit dem sich Wünsche und Träume erfüllen lassen. Leider können die neu gewonnene Freiheit und damit der Weg in die finanzielle Unabhängigkeit schnell wieder enden, wenn es zu gesundheit­lichen Problemen kommt und das Einkommen in der Folge wegfällt.

Der Staat hilft nicht immer

Sich nur auf den Staat zu verlassen, ist kein guter Rat. Gerade bei den Auszubildenden gibt es neben den generell sehr hohen Voraussetzungen für die staatlichen Leistungen noch besondere Hürden, um eine gesetz­liche Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Berufsstarter haben nämlich nur einen Anspruch auf staatliche Leistungen, wenn die Erwerbsminderung aufgrund eines Arbeits­unfalls oder einer Berufskrankheit eingetreten ist. Für alle weiteren Ursachen besteht ein Leistungs­anspruch nur dann, wenn in den letzten zwei Jahren vor dem Eintritt der Erwerbsminderung mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge gezahlt wurden. Gerade bei Berufseinsteigern fehlt diese Wartezeit oftmals.

Aber selbst bei Bewilligung der gesetz­lichen Erwerbsminderungsrente, die im Durchschnitt bei etwa 830 Euro monatlich liegt, ist es schwierig, finanziell weiterhin auf eigenen Beinen zu stehen.

Moderne bAV bieten

Unternehmen werden in den letzten Jahren immer kreativer, um bei der sinkenden Anzahl an Azubis ihre Ausbildungsplätze besetzen zu können. Oftmals wird eine Vielzahl von Benefits geboten. Speziell für die junge Generation gibt es zum Beispiel moderne Pausenräume als „Chill-Lounge“ oder es finden regelmäßig Azubi-Events statt, um sich als attraktiver Ausbildungsbetrieb zu präsentieren. Warum nicht auf einen nachhaltigen Benefit setzen, der im Fall der Fälle den Lebensstandard der Mitarbeiter sichert? Heutzutage sollte eine moderne bAV nicht nur Altersvorsorge bieten, sondern auch einen betrieblichen Einkommensschutz in Form einer Berufsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsver­sicherung umfassen. Im Hinblick auf den Fachkräftemangel ist dies für den Arbeitgeber ein wichtiges Investment in die Zukunft seines Unternehmens. Schließlich sind die Auszubildenden von heute die Fachkräfte von morgen. Finanziert das Unternehmen den betrieblichen Einkommensschutz noch mit und profitieren auch die Auszubildenden von arbeitgeberfinanzierten Versorgungswerken, unterstreicht die Firma umso mehr ihre soziale Verantwortung gegenüber den Nachwuchskräften und nutzt damit ein wichtiges Instrument, die künftigen Fachkräfte an das Unternehmen zu binden. Hier sind auch kreative Mischformen am Markt zu finden.

Die perfekte Kombi: bAV und Einkommensschutz

Die Absicherung der Arbeitskraft über die bAV ist besonders einfach und günstig. Die staatliche Förderung wirkt sich durch die Sozial­abgabenersparnis auch bei Auszubildenden aus. Berufsanfänger, die über den Steuerfreigrenzen verdienen, profitieren zusätzlich von der Steuerersparnis im Rahmen der Entgeltumwandlung. Durch den gesetzlich geregelten Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15% reduziert sich der Nettoaufwand für den Azubi weiter. Wer bereits in jungen Jahren eine Berufs- oder Grundfähigkeitsversicherung über den Betrieb abschließt, sichert sich zudem ein günstiges Eintrittsalter, das sich ebenfalls vorteilhaft auf die Höhe des Beitrags auswirkt. Weiter profitieren Arbeitnehmer im Rahmen der bAV oftmals von einem Gruppenrabatt durch den Abschluss über den Betrieb. Eine monatlich garantierte BU- oder Grundfähigkeitsrente von 1.000 Euro gibt es für viele Berufsanfänger im Rahmen der bAV deshalb bereits ab 30 Euro Nettolohnaufwand im Monat. Berücksichtigt man noch die Bonusrente aus Überschüssen, können sich bereits Azubis trotz der Versteuerung und Verbeitragung im Leistungsfall ab Beginn eine adäquate Grundversorgung im Einkommensschutz über die bAV sichern.

Neben den Beitragsvorteilen ist auch die Gesundheitsprüfung ein Argument, die Berufsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung über die bAV abzuschließen. Für Belegschaften gilt unter bestimmten Voraussetzungen ein vereinfachtes Annahmeverfahren. Das Ausfüllen der Gesundheitsfragen wird durch eine einfache und kurze Dienstobliegenheitserklärung ersetzt, die vom Arbeitgeber abgegeben werden kann.

Zielgruppe mit Potenzial

Für Vermittler ist die Zielgruppe der Auszubildenden besonders interessant. Der Versorgungsbedarf junger Menschen verändert sich in der Zukunft und muss laufend an die aktuelle Lebens­situation angepasst werden. Hier gibt es viele Ansätze für die Beratung. Vor allem mit Abschluss der Ausbildung empfiehlt es sich, Versorgungs­lücken aufgrund des höheren Einkommens zu schließen. Dies hat auch einen positiven Effekt auf die bestehende bAV, da durch die höhere Steuer- und Sozialabgabenersparnis der Nettolohnaufwand sinkt. Die Nettobeitragsersparnis kann sogleich reinvestiert werden, um die Leistungshöhe der abgeschlossenen Berufsunfähigkeits- bzw. Grundfähigkeitsversicherung anzupassen.

Das höhere Gehalt nach der Ausbildung ist auch das perfekte Argument, sich nun um den Aufbau einer Altersvorsorge zu kümmern. Die sozialversicherungsrechtlichen und insbesondere steuerrechtlichen Grenzen bieten ausreichend Spielraum für den Aufbau einer adäquaten betrieblichen Altersversorgung. Mit dem Einschluss des Zusatzbausteins „Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit“ im Altersvorsorgetarif besteht ein lebenslanger finanzieller Komplettschutz, der sowohl das Einkommen des Kunden schützt als auch die Altersvorsorge sichert.

Win-win-Situation für alle Beteiligten

Das Angebot eines betrieblichen Einkommensschutzes für Azubis bzw. die Belegschaft hat Vorteile für alle Beteiligten. Die Auszubildenden sind mit einer betrieblichen Berufsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung ab dem Start ins Berufsleben finanziell abgesichert, und die unschlagbaren Vorteile aus staatlicher Förderung und Arbeitgeberzuschuss machen diesen wichtigen Schutz bereits für Berufsanfänger bezahlbar. Unternehmen bieten mit dieser attraktiven Zusatzleistung einen nachhaltigen Benefit und überzeugen als moderner und verantwortungsvoller Arbeitgeber auf dem Bewerbermarkt. Vermittler liefern dafür die passenden Konzepte für Arbeitgeber und Arbeitnehmer und sichern sich für die Zukunft ein enormes Upselling-Potenzial in der Zielgruppe der Azubis. Zusammengefasst: eine Win-win-Situation für alle Beteiligten.

AssCompact Forum betriebliche Versorgung

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Wissen Forums betriebliche Versorgung, das am 22.09.2022 in Mannheim stattfindet. Die NÜRNBERGER Versicherung ist dort mit einem Messestand vertreten. Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung.

Bild: © Prostock-studio – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Stefanie Frühwald