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13. Juni 2022
Betriebshaftpflicht: Die passende Betriebsbeschreibung zählt

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Betriebshaftpflicht: Die passende Betriebsbeschreibung zählt

Die Betriebsbeschreibung sollte immer wieder überprüft werden

Damit die Betriebsbeschreibung auch über die Dauer des Versicherungsverhältnisses hinweg richtig erfasst und deklariert ist, muss ihr Inhalt nach Vertragsabschluss in regelmäßigen Abständen überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Denn ungünstig oder gar fehlerhaft formulierte Betriebsbeschreibungen bergen – wie oben bereits dargestellt – ein großes Risiko für das versicherte Unternehmen.

So gelingt die Preisfindung

Neben der passenden Versicherungslösung ist natürlich auch die Preisfindung ein weiterer wichtiger Aspekt, bei dem die Betriebsbeschreibung herangezogen wird. Je präziser das Risiko erfasst und die Betriebsbeschreibung formuliert wird, desto angemessener und fairer kann auch die Preisfindung erfolgen. Nicht selten kann sie sich auch preismindernd auswirken, da kalkulatorische Risiko- oder Sicherheitszuschläge gegebenenfalls entfallen können. Aus diesem Grund stellen Versicherer bei Betriebshaftpflichtanfragen auch konkrete Nachfragen, wenn die zur Verfügung gestellten Risikoinformationen noch nicht ausreichend sind.

Fazit

Zusammenfassend kann man sagen: Mit­hilfe einer passenden Betriebsbeschreibung lässt sich also eine Basis für eine langfristige und vertrauensvolle Geschäftsverbindung aller Beteiligten legen. Sie soll verhindern, dass es im Schadenfall zu Schwierigkeiten aufgrund einer unzureichenden oder fehlerhaften Betriebs­beschreibung kommt. Das Handling einer Individual-Haftpflichtversicherung ist im Vergleich zu einer Privathaftpflicht oder einer Betriebshaftpflichtversicherung für kleinere Gewerbebetriebe höher, aber der Versicherungsschutz umfasst auch Deckung für eine Vielzahl möglicher Risiken, die Einfluss auf den Fortbestand des Betriebes haben können. Deshalb ist hier die kontinuierliche und harmonische Zusammenarbeit zwischen Geschäftspartner und Risikoträger zum Vorteil des Kunden.

Betriebshaftpflicht eines von vielen Themen beim AssCompact Gewerbe-Symposium

Um das Thema Betriebshaftpflicht geht es auch beim AssCompact Gewerbe-Symposium. Die Alte Leipziger ist Partner des Weiterbildungsevents. Harry Dirk Schäfer, Underwriter Haftpflicht Individual der Alte Leipziger, wird in seinem Vortrag die Relevanz der Betriebsbeschreibung für die Betriebshaftpflicht veranschaulichen. Das Gewerbe-Symposium gastiert in diesem Jahr in drei Städten: am 21.06.2022 in Dortmund, am 23.06.2022 in Hanau und am 30.06.2022 in München.

Weitere Informationen zur Veranstaltung unter: asscompact.de/gewerbe-symposium
Direkt zur kostenfreien Anmeldung geht es hier.

Diesen Artikel lesen Sie auch in der AssCompact Sonderedition Gewerbeversicherung und in unserem epaper.

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Ein Artikel von
Sven Waldschmidt