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13. Juni 2022
Betriebshaftpflicht: Die passende Betriebsbeschreibung zählt

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Betriebshaftpflicht: Die passende Betriebsbeschreibung zählt

Ein Schutz, auf den keine Firma verzichten sollte, ist die Betriebshaftpflicht. Besonders relevant für das Underwriting: die Betriebsbeschreibung. Sie ist Grundlage für die gewählte Deckung und sollte Eigenschaften, Rechtsverhältnisse und Tätigkeiten des zu versichernden Risikos vollständig darstellen.

Ein Beitrag von Sven Waldschmidt, Mitglied des Vorstands der Alte Leipziger Versicherung AG für das Geschäftsfeld Gewerbe

Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist heute für jeden Betrieb unverzichtbar. Sie bietet Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche, die gegen den Betrieb geltend gemacht werden, in Form der Befriedigung berechtigter Ansprüche eines Geschädigten oder auch in der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Dies erfolgt auf der Basis der dem versicherten Betrieb zugrunde liegenden Eigenschaften, Rechtsverhältnisse und Tätigkeiten. Der Ver­sicherungsschutz hängt also ganz maßgeblich davon ab, wie gut und präzise diese in der sogenannten Betriebsbeschreibung definiert werden. Gerade in größeren Betrieben, zum Beispiel in produzierenden Branchen, kann eine standardisierte Haftpflichtdeckung an Grenzen stoßen.

Was nicht angegeben wird, ist nicht gedeckt

Wenn eine schadenverursachende Tätigkeit zweckmäßig in einem Zusammenhang mit dem darin beschriebenen Risiko steht, zählt sie zum versicherten Risiko des Betriebs. In der Konsequenz heißt das aber auch, dass Betriebsarten und ausgeführte Tätigkeiten, die bei Vertragsschluss nicht angegeben worden sind, grund­sätzlich nicht von der Betriebshaftpflichtver­sicherung gedeckt sind.

Hier ist eine individuelle und auf den Bedarf des Unternehmens zugeschnittene Haftpflichtdeckung angeraten. Damit die unternehmens- und berufsspezifischen Risiken durch die Betriebshaftpflicht tatsächlich abgesichert sind, muss das Spektrum der betrieblichen bzw. beruflichen Tätigkeiten des Versicherungsnehmers richtig und vollständig ermittelt und erfasst werden. Auch das Risiko bedingungsgemäßer Ausschlüsse und somit möglicher Einschränkungen bei der Deckung kann so minimiert werden, um einen optimalen Versicherungsschutz zu bieten.

Die Vorsorgeversicherung

Zwar bietet auch die sogenannte Vorsorgever­sicherung eine Deckungsbrücke, wenn das im Versicherungsvertrag deklarierte Risiko in einem Umfang überschritten wird, der im jeweiligen Vertrag noch nicht berücksichtigt ist. Allerdings bildet die Vorsorgeversicherung auf Basis der allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) in der Regel nur einen eingeschränkten Versicherungsschutz mit reduzierten Deckungssummen ab. Darüber hinaus tritt diese Form der Versicherungsschutzerweiterung zwar automatisch ein, entfällt aber rückwirkend, wenn der Versicherungsnehmer das neue Risiko auf Anfrage des Versicherers nicht mitteilt. Ab diesem Zeitpunkt besteht dann auch für solche Tätigkeiten, die über die Vorsorgeversicherung erfasst worden sind, kein Versicherungsschutz mehr. Sie werden also nicht gedeckt. Hinzu kommt noch die Beweislastumkehr. Denn der Versicherungsnehmer muss nach dem Eintreten eines Versicherungsfalls – bevor das hinzukommende Risiko mitgeteilt wurde – nachweisen, dass dieses neue Risiko auch tatsächlich erst nach Abschluss der Versicherung sowie im weiteren Vertragsverlauf nach einer Meldung hinzugekommen ist (zum Beispiel im Rahmen des letzten Prämienregulierungsbogens).

Fokus: Betriebsbeschreibung

Mit Blick auf diese Faktoren stellt sich die Frage, wie sich das zu ermittelnde Risiko für alle Beteiligten – den Versicherungsnehmer, den Versicherer sowie den Vermittler – transparent und klar abbilden lässt. Der Fokus richtet sich hier auf die Betriebsbeschreibung. Sie ist eine geeignete Lösung, um die Risikoermittlung passend darzustellen.

Das Ziel der Betriebsbeschreibung sollte es sein, die Eigenschaften, Rechtsverhältnisse und Tätigkeiten des zu versichernden Risikos vollständig wiederzugeben, da diese für die Haftungssituation des Unternehmens relevant sind. Die Betriebsbeschreibung wiederum ist Grundlage für die gewählte Deckung. Mithilfe dieser Angaben kann der Versicherer eine schlüssige individuelle Deckung für den Versicherungsnehmer ermitteln und schließlich einen passgenau auf den Betrieb zugeschnittenen Versicherungsumfang festlegen. Dies ist ein entscheidender Aspekt für das Haftpflicht-Underwriting und spielt bei komplexeren Firmenkonstruktionen und größeren Betrieben sowie gerade im produzierenden Gewerbe eine wichtige Rolle.

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Ein Artikel von
Sven Waldschmidt