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6. Mai 2021
Betriebsschließungsversicherung trotz(t) Corona

Betriebsschließungsversicherung trotz(t) Corona

Viele Firmen stehen durch Corona vor existenziellen Herausforderungen. Betriebsschließungen drohen trotz Lockerungen. Die Betriebsschließungs- versicherung von HDI leistet auch bei pandemischer oder epidemischer Lage. Wolfgang Hanssmann, Vorstandsvorsitzender der HDI Vertriebs AG, im Interview.

Herr Hanssmann, HDI hatte beim ersten Lockdown 2020 bekannt gegeben, dass sie bei Corona­bedingten Betriebsschließungen leisten wird. Wie lässt sich dies im Nachhinein bewerten?

Die HDI Versicherung war 2020 einer von wenigen Versicherern in Deutschland, die Schließungsschäden von per Allgemeinverfügung geschlossenen Unternehmen in der ersten Corona-Welle über die Betriebsschließungsversicherung reguliert haben. Wegen nicht eindeutiger Formulierungen in unseren Versicherungsbedingungen – wir können das auch Konstruktionsfehler nennen – befanden wir uns in einer rechtlichen Grauzone. Wir haben uns deshalb entschlossen, die Bedingungen zugunsten unserer Kunden auszulegen. Behördlich angeordnete Betriebsschließungen aufgrund des neuartigen Corona­virus waren damit mitversichert. Wir haben diese Entscheidung nie bereut und würden sie heute genauso wieder treffen.

Im Juni 2020 haben Sie dann Ihre Betriebsschließungsversicherung (BSV) neu aufgelegt und die Bedingungen entsprechend angepasst.

Das ist richtig. Auf Dauer sind flächendeckende Betriebsschließungen auf der Basis von Allgemeinverfügungen privatwirtschaftlich nicht versicherbar. Die BSV ist von der Konzeption seit jeher auf Einzelereignisse ausgerichtet. Zum Beispiel sollte sie bereitstehen, wenn ein Restaurant bei Salmonellenbefall von Amts wegen geschlossen wird. Die Covid-19-Pandemie hat jedoch viele Modelle umgeschmissen. Ganze Branchen mussten auf einmal aufgrund von Allgemeinverfügungen flächendeckend schließen. Deshalb hat HDI die Versicherungsbedingungen ihres BSV-Bausteins präzisiert und angepasst. Das Ergebnis ist eine leistungsfähige Betriebsschließungs­versicherung, die auch der aktuellen Situation gerecht wird. Vor allem beim Thema „Pandemie“ weicht sie von den neuen BSV-Musterbedingungen des GDV ab, die in der Branche jetzt flächendeckend eingeführt werden.

Was heißt das konkret?

Der aktualisierte Baustein Betriebsschließung von HDI fokussiert auf die eigentliche Aufgabe der Versicherung: Er leistet Versicherungsschutz, wenn Betriebe von Krankheiten und Krankheitserregern betroffen sind und vorübergehend schließen müssen. Das gilt ausdrücklich auch im Rahmen von Epidemien und Pandemien – auch für die aktuelle. Voraussetzung für das Eintreten des Versicherungsschutzes ist dabei immer das Vorliegen einer behördlichen Einzelanordnung oder eines Einzelverwaltungsaktes der zuständigen Behörde, die die Schließung des Betriebs aufgrund meldepflichtiger Krankheiten oder Krankheitserreger mit Bezug auf das Infektionsschutzgesetz verfügt. Als Konsequenz waren und sind wir auch von der zweiten und der dritten Welle betroffen, wenn auch in geringerem Maße als im vergangenen Frühjahr.

Das zeigt aber auch: Die BSV von HDI leistet genau das, wozu sie gedacht ist. Dabei macht HDI auch bei Pandemie-Ereignissen keine Ausnahme und nimmt damit erneut eine Sonderstellung am Markt ein.

Vor Corona war die BSV nur bei Firmen aus lebensmittelnahen Branchen und im Bereich Heilwesen bekannt. Infolge des Lockdowns hat die Nachfrage auch in anderen Branchen deutlich zugenommen. Wie haben Sie darauf reagiert?

Das ist richtig. Aus einem Nischenprodukt, an dem nur eine sehr überschaubare Anzahl von Branchen überhaupt interessiert war, ist eine Lösung geworden, die auf breites Interesse stößt. Corona zeigt: Die Krankheit kann jeden treffen – und fast jedes Unternehmen kann in der Folge durch die Behörden ganz oder teilweise geschlossen werden. Deshalb haben wir unseren neuen BSV-Baustein für fast alle Branchen geöffnet. Wir sind überzeugt: Insbesondere Branchen, bei denen Kundenkontakt zum Alltag gehört, sollten auf den Schutz der BSV nicht verzichten. Und HDI bietet als einziger Versicherer im Markt die Absicherung für dieses Risiko einschließlich Pandemieschutz über fast alle Branchen an.

Glauben Sie denn, dass entsprechende Abschlüsse getätigt werden? Der Markt ist aufgrund der anhaltenden BSV-Klagen ja mehr als angespannt.

Richtig ist, dass das Image der Versicherer grundsätzlich unter dem Thema BSV gelitten hat. HDI ist jedoch in vielen Medienberichten explizit von dem häufig kritisierten Vorgehen der Branche ausgenommen worden. Außerdem haben wir die positive Resonanz im Markt, die wir durch unsere Regulierungspraxis erreicht haben, zusätzlich dadurch stärken können, dass wir auch über unser aktuelles Produkt das Pandemierisiko absichern. Sehr gute Vertriebserfolge, die im Zusammenhang mit der BSV stehen, geben uns recht. Dabei ist die BSV nicht solo erhältlich, sondern ausschließlich im Zusammenhang mit einer vollumfänglichen Sach­deckung im Rahmen des Multiline-Produkts HDI Compact. Wir gehen davon aus, dass wir unsere Position im Markt auf dieser Grundlage weiter stärken können. Einmal mehr haben wir bewiesen, dass wir der Versicherer für kleine Unternehmen und den Mittelstand sind.

Mit der steigenden Zahl an Impfungen wird das Coronavirus hoffentlich bald seinen Schrecken verlieren, sofern nicht weitere Mutationen das Risiko wieder verschärfen. Welche Zukunft sehen Sie für das Produkt?

Durch das Auftreten von Corona ist aus der BSV eine notwendige Absicherung für einen Großteil aller kleinen und mittelständischen Unternehmen geworden. Das gilt auch mittel- und langfristig. Denn zum einen könnte die aktuelle Pandemie uns alle noch eine Weile beschäftigen. Und zum anderen: Bereits 2002/2003 breitete sich mit SARS-CoV-1 ein bis dahin unbekanntes Coronavirus aus. Erkrankungen führten bei vielen Infizierten zu schweren Lungenentzündungen. 2012 folgte mit MERS ein weiteres Corona­virus. Experten sind sich sicher: Das aktuelle Virus SARS-CoV-2 wird nicht der letzte Erreger dieser Art sein. Deshalb ist es unternehmerisch klug, rechtzeitig auf eine Versicherung zu setzen, die auch diese Risiken vollumfänglich abdeckt. Mit der Betriebsschließungsversicherung von HDI sind Betriebe auch auf kommende Betriebsschließungen vorbereitet.

Wo können Vermittler im Vertrieb ansetzen?

Aufgrund des Pandemieeinschlusses ist die HDI Betriebsschließungsversicherung aktuell sicherlich die beste Wahl für Unternehmen. Vermittler sollten prüfen, ob ihr Gewerbekunde eine BSV ohne Pandemieeinschluss oder eine konventionelle Sachdeckung ohne BSV gegebenenfalls auch bei einem anderen Versicherer besitzt. Mit dem Umbrella-Schutz besteht zum Beispiel auch die Möglichkeit, diese in die HDI Deckung einzubeziehen. Zudem ist zu befürchten, dass – solange das Coronavirus noch nicht ganz besiegt ist – Betriebsschließungen aufgrund behördlicher Einzelverordnungen nach Lockerungen der Lockdowns wieder wahrscheinlicher werden. Makler sollten dieses Thema bei ihren Kunden frühzeitig ansprechen.

Was ist denn bei einem Versicherungswechsel zu beachten?

Bei HDI ist der Wechsel ganz einfach. Mit dem Umbrella-Schutz bieten wir Firmen die Möglichkeit, eine mögliche Versicherungslücke schnell zu schließen. Das bedeutet: Ein Gewerbekunde kann eine BSV im Rahmen von HDI Compact sofort bei uns abschließen und wir nehmen seine Policen von Fremdversicherern so lange in Zahlung, bis er zum Ablauf der Fremdpolice komplett zu HDI wechselt. Zu beachten ist dabei, dass der BSV-Schutz immer erst nach einer vierwöchigen Wartefrist greift. Auch beim Abschluss von BSV-Deckungen hat sich übrigens unsere digitale Antrags- und Abschlussstrecke Firmen Digital bestens bewährt. Über unseren Kooperationspartner Thinksurance ist der BSV-Baustein von HDI ebenfalls erhältlich. Natürlich bieten wir BSV auch im normalen Underwriting jenseits von Firmen Digital an.

Dieses Interview lesen Sie auch in der AssCompact Sonderedition „Gewerbeversicherung“ und in unserem ePaper.

Bild: © Maurizio – stock.adobe.com

 
Ein Interview mit
Wolfgang Hanssmann