Karlsruhe hat in zwei Fällen zur Leistungspflicht von Versicherern im Zusammenhang mit einer Betriebsschließungsversicherung geurteilt. Die Urteile stammen noch nicht vom BGH, sondern vom OLG Karlsruhe. In einem Verfahren entschied das OLG im Sinne des Versicherers, im anderen zugunsten des Versicherten.