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3. Februar 2020
BGH: Anlageberater haftet für unbeabsichtigte Beratung

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BGH: Anlageberater haftet für unbeabsichtigte Beratung

Ein Anlageberater oder -vermittler kann auch dann für eine fehlerhafte Beratung haftbar gemacht werden, wenn er diese selbst nur als persönlichen Hinweis interpretiert hat. Und auch für spätere Entscheidungen, die sich aus der Beratung ergeben, muss er eventuell einstehen. So zumindest lautet ein Urteil des BGH.

Wann ist eine Anlage wirklich sicher? Eigentlich nie, würden vorsichtige und ehrliche Anlageberater vermutlich antworten. Doch nicht alle Vertreter dieser Zunft sind so zurückhaltend, wie es dieses sensible Thema verlangt. Gerade wenn es über Jahrzehnte hinweg zu einem sehr persönlichen Austausch zwischen Berater und Kunden gekommen ist, können die Grenzen zwischen freundschaftlichem Kontakt und professioneller Beratung gefährlich verschwimmen. Geschehen so in einem Fall, bei dem letztendlich der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil sprechen musste.

Hohe Rendite bei kurzer Laufzeit

Der Kläger war Ende 2005 auf der Suche nach einer Altersvorsorge. Sein Anlageberater stellte ihm daraufhin diverse Renten- und Lebensversicherungsprodukte vor. Der Kläger wollte jedoch eine hohe Rendite bei einer kurzen Laufzeit erzielen. Nachdem er dies deutlich gemacht hatte, verwies der Anlageberater auf eine Anlagemöglichkeit bei einem Rechtsanwalt, der neben seiner Tätigkeit als Jurist auch kurzfristige Kapitalanlagen zu Festzinsen anbieten würde.

Berater empfiehlt Anlage

Der Berater gab an, dass er und seine Kollegen dieses Angebot auch in Anspruch nehmen würden. Um was es sich im Einzelnen bei dieser Anlage handelte, wurde von dem Berater nicht thematisiert. Jedoch beschrieb er die Anlagemöglichkeit als absolut sicher, für die Bedürfnisse des Klägers geeignet, vertrauenswürdig und seriös – und dies bei einer Renditeaussicht von 8%.

Anlagevolumen von über 200.000 Euro

Im Weiteren legte der Kläger zuerst 10.000 Euro bei dem Rechtsanwalt an, was die Mindestanlage darstellte. In den folgenden sieben Jahren erhöhte er sein Anlagevolumen um weitere 200.000 Euro.

8 Mio. Euro Schulden

2014 starb der Rechtsanwalt schließlich und über seinen Nachlass wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet. Dabei stellte sich heraus, dass der Insolvenzmasse von 400.000 Euro Forderungen von über 8 Mio. Euro gegenüberstanden.

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