Die Rechtsfindung in gerichtlichen Verfahren erfolgt regelmäßig durch die systemkonforme Auslegung des Gesetzestextes. Am Beispiel eines Urteils erläutert ein Rechtsexperte, dass beim BGH dieser Weg des Erkenntnisgewinns bei der Anwendung von Versicherungsbedingungen nicht zum Ziel führt.