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17. März 2023
BMAS-Studie: Mehr als 15 Millionen private bAV-Anwartschaften

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BMAS-Studie: Mehr als 15 Millionen private bAV-Anwartschaften

Seit 2001 ist die Zahl privater und aktiver Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung um fast 60% angestiegen. Das belegt der aktuelle Forschungsbericht des Bundesarbeitsministeriums zur Situation und Entwicklung in der Sparte. Doch es gibt auch einen großen Wermutstropfen. Und wie ist aktuell die Situation beim Sozialpartnermodell?

Die private betriebliche Altersversorgung (bAV) war in den letzten 20 Jahren eine Erfolgsgeschichte. Das belegt der aktuelle Forschungsbericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Im zweijährigen Rhythmus werden darin Pensionskassen, Pensionsfonds, Lebensversicherungen, die betriebliche Direktversicherungen anbieten, und öffentliche Zusatzversorgungsträger zur Situation und Entwicklung der bAV in Deutschland befragt. Und existierten Ende 2001 noch rund 9,5 Mio. private und aktive bAV-Anwartschaften, stieg ihre Zahl bis zum Ende des Jahres 2021 auf 15,1 Mio. Anwartschaften an – ein Zuwachs von fast 60%.

Anteil der Beschäftigten mit bAV stagniert allerdings

Insgesamt – private bAV-Anwartschaften und Zusatzversorgungen im öffentlichen Dienst zusammengenommen – bestanden Ende Dezember 2021 sogar 21,2 Mio. aktive Anwartschaften auf eine bAV. Gegenüber der letzten Erhebung im Dezember 2019 ist die Zahl damit um 341.000 bzw. 1,6% gestiegen. Und auch ohne sogenannte Mehrfachanwartschaften zwischen den Durchführungswegen oder zwischen der bAV der Privatwirtschaft und der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst ist im gleichen Zweijahreszeitraum ein Zuwachs von 1,7% festzustellen (2019: 18,0 Mio.; 2021: 18,4 Mio.). Trotz der allgemein positiven Entwicklung legt die Studie aber auch einen Wermutstropfen offen: Der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die aus einem Arbeitsverhältnis eine bAV-Anwartschaft erwerben, stagniert nämlich seit 2019. Lag der Anteil 2019 bei 53,4%, betrug er 2021 53,5% – was einem Zuwachs von lediglich 0,1 Prozentpunkten entspricht.

Die einzelnen Durchführungswege im Überblick

Differenziert nach Durchführungswegen zeigt sich eine uneinheitliche Entwicklung. Die Zahl der aktiven Anwartschaften bei Pensionskassen ist zwischen 2019 und 2021 um 374.000 Verträge oder 8,1% auf 4,2 Mio. Verträge gesunken. Bei den Pensionsfonds ist die Zahl der Anwartschaften im selben Zeitraum dagegen um 10,6% auf nun 0,58 Mio. Verträge gestiegen. Und in den internen Durchführungswegen der bAV, den Direktzusagen und Unterstützungskassen, ist die Zahl der aktiven Anwartschaften um 5,4% auf 5 Mio. Verträge gestiegen.

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