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3. Mai 2021
BU-Abschluss nach Corona-Infektion: So handhaben es die Versicherer

BU-Abschluss nach Corona-Infektion: So handhaben es die Versicherer

Steht eine Erkrankung mit Covid-19 dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung im Weg? Finanztip hat bei einigen Gesellschaften nachgefragt. Wie die Antworten zeigen, gibt der Krankheitsverlauf den Ausschlag.

Finanztip hat im März und April 2021 bei 20 Lebensversicherern nachgehakt, was eine Erkrankung mit Covid-19 für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bedeutet. Abschluss möglich, Wartezeit oder gar Ablehnung? „Der Gesundheitszustand ist der wichtigste Faktor dafür, ob ich überhaupt einen Vertrag bekomme – und zu welchem Preis“, erklärt Martin Klotz, Versicherungsexperte bei Finanztip. „Das beinhaltet auch Angaben zum Verlauf einer etwaigen Erkrankung mit Covid-19.“

Die Anbieter wurden zu ihrem Vorgehen in verschiedenen Szenarien befragt: Corona-positiv ohne Symptome, Corona-positiv ohne Krankenhausaufenthalt, Corona-positiv mit Krankenhausaufenthalt, von Covid genesen ohne Symptome, von Covid genesen mit Krankenhausaufenthalt, von Covid genesen ohne Krankenhausaufenthalt sowie von Covid genesen, aber weiterhin beeinträchtigt. Wie aus den Antworten der Gesellschaften hervorgeht, liegen die Versicherer in ihrer Risiko-Einschätzung im Hinblick auf Corona weit auseinander.

Covid-positiv ohne Symptome

Hat sich eine Person mit Covid-19 infiziert und zeigt keine Symptome, ist bei einigen Versicherern eine Normalannahme möglich. Bei manchen Gesellschaften gilt eine vierwöchige Karenzzeit, bei einigen auch eine Rückstellung von bis zu zwei oder drei Monaten. Teilweise muss der Kunde bestätigen können, dass die Erkrankung folgenlos ausgeheilt ist und er seiner Berufstätigkeit im vollem Umfang wieder nachgehen kann. „Verläuft die Krankheit leicht, bieten mehr als die Hälfte der Versicherer nach einer vierwöchigen Wartezeit eine Absicherung ohne Beitragszuschlag oder zusätzliche Ausschlussklauseln an“, so Klotz.

Coronabedingter Krankenhausaufenthalt

Anders sieht es bei einem schweren Verlauf einer Covid-19-Infektion mit Krankenhausaufenthalt aus. Wirft man einen Blick auf die Antworten der Versicherer, ist mitunter von einer Zurückstellung von einem Jahr die Rede, teilweise von sechs Monaten, um mögliche Folgen prüfen zu können. Die kürzesten Rückstellungszeiträume sind drei Monate seit Klinikentlassung. Etliche Versicherer wiederum geben an, es könne keine pauschale Aussage getroffen werden, sondern es sei eine individuelle Prüfung anhand vorliegender Krankenhausberichte erforderlich.

Abschluss einer BU bei Long Covid?

Wie sieht es nun aber mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Covid-Genesene aus, die weiterhin beeinträchtigt sind? „Bei Long Covid ist alles möglich: von langfristiger Zurückstellung bis hin zur direkten Ablehnung“, erklärt Klotz. Die Antworten der befragten Versicherer zeigen: Oftmals gilt eine Zurückstellung von zwölf Monaten mit anschließender individueller Prüfung. Vielfach meldeten die Gesellschaften auch zurück, dass die Prüfung und Entscheidung in Abhängigkeit vom Krankheitsverlauf und bestehenden Beeinträchtigungen erfolge. Es müsse bei einem komplizierten oder unklaren Verlauf, einer stationären Behandlung oder Anzeichen von Folgen anhand des Einzelfalls entschieden werden und es könne keine pauschale Aussage getroffen werden. Dabei gab es auch den Vermerk, dass eine Ablehnung nicht ausgeschlossen werden könne. (tk)

Bild: © AA+W – stock.adobe.com