Ein Artikel von Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte
Die Tätigkeitsbeschreibung bildet die Grundlage für die Beurteilung, ob ein Versicherter berufsunfähig ist. Es sollten die beruflichen Tätigkeiten und die damit verbundenen Anforderungen angeführt werden, die der Versicherte in seinem Arbeitsalltag erfüllen muss. In einem Versicherungsfall prüft der Versicherer, ob die versicherte Tätigkeit noch ausgeübt werden kann. Eine fehlerhafte Tätigkeitsbeschreibung kann dazu führen, dass der Versicherer eine Leistung möglicherweise verweigert, weil er die Anforderungen des Berufs nicht korrekt einschätzt oder die tatsächliche Tätigkeit nicht ausreichend berücksichtigt wird.
Welche Informationen sind erforderlich?
Anhand der Tätigkeitsbeschreibung müssen die regelmäßig anfallenden Tätigkeiten nach Art, Umfang und Häufigkeit, insbesondere aber auch nach ihren Anforderungen an die körperliche Leistungsfähigkeit, für einen Außenstehenden nachvollziehbar sein. Die Arbeitsbeschreibung muss also so detailliert wie möglich sein und verschiedene Aspekte abdecken, darunter:
- Beschreibung des Arbeitsplatzes und Gesundheitsrisiken: Der Versicherte muss nicht nur die allgemeinen Aufgaben beschreiben, sondern auch etwaige Gesundheitsrisiken oder besondere Merkmale des Arbeitsplatzes darstellen.
- Angabe der Teiltätigkeiten: Es reicht nicht aus einfach nur „Paket-Zusteller“ zu schreiben. Es müssen vielmehr genaue Angaben zu den geforderten Teiltätigkeiten gemacht werden, insbesondere deren Art, Umfang und Häufigkeit sowie insb. die Bedeutung dieser Tätigkeiten für das Arbeitsergebnis.
- Darstellung eines typischen Arbeitstags: Eine detaillierte Beschreibung eines typischen Arbeitstags oder, bei wechselnden Tätigkeiten, einer gesamten Arbeitswoche oder mehr ist erforderlich. In bestimmten Fällen kann auch eine längere Zeitspanne notwendig sein zu beschreiben.
Häufige Fehler bei der Tätigkeitsbeschreibung
Eine der häufigsten Fehlerquellen ist die zu allgemeine oder ungenaue Beschreibung der beruflichen Tätigkeit, insbesondere die Verwendung unklarer oder allgemeiner Formulierungen. Auch Untertreibungen oder Übertreibungen der Anforderungen gehören dazu, denn manche Versicherte neigen dazu, ihre Tätigkeit zu unterschätzen oder zu übertreiben. Eine zu starke Betonung von körperlichen oder mentalen Anforderungen kann zu Missverständnissen führen. Andererseits kann eine zu geringe Angabe der Anforderungen dazu führen, dass der Versicherer den Beruf als weniger anspruchsvoll ansieht, als er tatsächlich ist, was die Beurteilung der Berufsunfähigkeit beeinflussen kann.
Es ist wichtig, die Berufsbezeichnung korrekt und ohne Abkürzungen zu verwenden. Eine fehlerhafte oder ungenaue Berufsbezeichnung kann dazu führen, dass die Versicherung die Tätigkeit nicht korrekt einstuft und die Berufsunfähigkeit nicht anerkennt. Eine genaue und eindeutige Angabe der Berufsbezeichnung, wie sie im Arbeitsvertrag oder in der offiziellen Berufsliste zu finden ist, ist daher unerlässlich.
Oft wird bei der Tätigkeitsbeschreibung der aktuelle Stand der Arbeit unterschätzt, so dass Veränderungen im Berufsalltag nicht berücksichtigt werden. Gerade technologische Entwicklungen oder Änderungen im Aufgabengebiet sollten unbedingt in der Tätigkeitsbeschreibung berücksichtigt werden. Ein Job, der früher körperlich weniger anspruchsvoll war, kann sich im Laufe der Jahre zu einer mental belastenden Tätigkeit entwickeln, die im Falle einer Berufsunfähigkeit eine andere Bewertung erfordert.
Auch müssen zwingend die Kerntätigkeiten des Versicherten herausgearbeitet werden, und zwar unter Aufzeigung des zeitlichen Verhältnisses zu den übrigen Tätigkeiten. Gerade dieser Aspekt ist für Versicherte äußerst schwer umzusetzen.
Seite 1 BU: Diese Fehler in der Tätigkeitsbeschreibung kosten im Ernstfall die Leistung
Seite 2 Konsequenzen bei unklaren oder widersprüchlichen Angaben
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