Mietrechtliche Auseinandersetzungen nehmen seit Jahren zu und sind ein Spiegel des angespannten Wohnungsmarkts in Deutschland. Wie aktuelle Statistik-Zahlen zeigen, wurden im Jahr 2024 vor deutschen Amts- und Landgerichten nahezu 200.000 Mietrechtsprozesse geführt. Gegenüber 2023 entspricht das einem Anstieg von rund 7,8%.
DMB: Streitigkeiten über Mieterhöhungen nehmen zu
Vor diesem Hintergrund hat der Deutsche Mieterbund (DMB) die Streitgegenstände in Mietrechtsprozessen genauer analysiert. Die Basis seiner aktuellen Prozess-Statistik 2025 sind die Fälle der DMB Rechtsschutz-Versicherung. Das Ergebnis: Allgemeine Vertragsverletzungen bleiben auch im Jahr 2025 der häufigste Auslöser mietrechtlicher Streitigkeiten. Mit einem Anteil von 28,4% stehen Fragen rund um Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis an der Spitze. Dazu zählen etwa Probleme mit Tierhaltung, Wohnungsmängel und Mietminderungen oder auch Verfahren zur Mietpreisbremse.
Auf Platz zwei folgen Streitigkeiten über Mieterhöhungen. Diese haben laut DMB im Vergleich zum Vorjahr erneut deutlich zugenommen und machen inzwischen 21,8% aller mietrechtlichen Auseinandersetzungen beim hauseigenen Rechtsschutzversicherer aus. Der Anstieg verdeutliche den zunehmenden Druck auf dem Mietwohnungsmarkt, betont der Mieterbund, der sich weiterhin für eine umfassende Mietrechtsreform und eine wirksame Mietpreisbremse einsetzt.
Der Prozess-Klassiker Betriebskosten rangiert mit einem Anteil von 16,4% auf dem dritten Platz, dicht gefolgt von Streitigkeiten rund um die Mietkaution.
Eigenbedarfskündigungen in der Kritik
Prozesse wegen Eigenbedarfskündigungen machen im Jahr 2025 rund 6,8% der DMB-Mietrechtsprozesse aus und liegen damit auf Rang fünf der häufigsten Streitgegenstände.
Hierzu stellt der DMB folgende Betrachtung an: Hochgerechnet auf die Gesamtzahl der Mietrechtsstreitigkeiten ging es bezogen auf das Jahr 2024 etwa 14.200 Mal vor deutschen Gerichten um den wichtigsten Kündigungsgrund auf Vermieterseite – den Eigenbedarf. Das entspricht einem Anstieg von rund 2,1% gegenüber dem Vorjahr. Eine aktuelle Abfrage bei den DMB-Mietervereinen ergab zudem, dass die Nachfrage nach Beratungen zu Eigenbedarfskündigungen in den vergangenen Jahren um 30 bis 50% gestiegen ist. In etwa der Hälfte der Fälle bestehe der Verdacht, dass der geltend gemachte Eigenbedarf vorgeschoben sei.
Vor diesem Hintergrund fordert der Deutsche Mieterbund seit Jahren eine Reform der Eigenbedarfskündigung. Nach Auffassung des DMB sollte Eigenbedarf klarer definiert werden: Kündigungen sollen nur dann zulässig sein, wenn Vermietende oder Familienangehörige ersten Grades die Wohnung dauerhaft zu Wohnzwecken nutzen wollen. Zudem müsse die Beweislast umgekehrt werden. Vermietende sollten plausibel darlegen müssen, warum ein ursprünglich geltend gemachter Eigenbedarf nachträglich entfallen ist. (bh)
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