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11. August 2025
BU: Inwiefern sollten Makler eine Infektionsklausel berücksichtigen?

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BU: Inwiefern sollten Makler eine Infektionsklausel berücksichtigen?

BU: Inwiefern sollten Makler eine Infektionsklausel berücksichtigen?

Welche Krankheiten können zu einem Tätigkeitsverbot führen?

In Deutschland müssen bestimmte Infektionskrankheiten den Gesundheitsbehörden gemeldet werden, darunter u.a. Mumps, Röteln und Windpocken (siehe dazu: § 6 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz). Zusätzlich können je nach Bundesland weitere Erkrankungen meldepflichtig sein. Eine Meldepflicht bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die betroffene Person mit einem Tätigkeitsverbot belegt wird. Für bestimmte ansteckende Krankheiten, die ein hohes Risiko für die Übertragung im beruflichen Umfeld darstellen, schreibt § 42 IfSG jedoch meist ein Tätigkeitsverbot vor. Dazu zählen beispielsweise:

  • Infektionen mit Salmonellen
  • Erkrankungen durch enterohämorrhagische Escherichia-coli (EHEC)
  • Hepatitis A und E
  • Typhus und Paratyphus
  • Akut auftretende, infektiöse Durchfallerkrankungen
  • Cholera
Was Versicherungsmakler beachten müssen

Die Infektionsklausel regelt, unter welchen Bedingungen ein Tätigkeitsverbot wegen einer übertragbaren Krankheit anerkannt wird. Dabei orientiert sich die Klausel häufig an den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes. Ein Tätigkeitsverbot wird nur dann wirksam, wenn eine offizielle Anordnung der zuständigen Behörde vorliegt, die eine konkrete Gefahr der Übertragung von Krankheitserregern im beruflichen Umfeld bescheinigt. Tätigkeitsverbote sind nicht die Regel und werden vergleichsweise selten ausgesprochen. Dennoch sollte diese Klausel gerade für die zuvor genannten Berufsgruppen durch den Vermittler in der Beratung unbedingt berücksichtigt werden. Sofern ein Kunde eine entsprechende Absicherung über eine mögliche Infektionsklausel nicht wünscht, sollte dieses unbedingt in der Beratungsdokumentation des Vermittlers vermerkt werden, um diesbezügliche Haftungsrisiken bestenfalls zu minimieren.

Weitere lesenswerte Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung sind nachstehend zu finden: Berufsunfähigkeitsversicherung.

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