Ein Artikel von Hermann Schrögenauer, Vorstand der Lebensversicherung von 1871 a. G. München (LV 1871)
Die durchschnittlich versicherte Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) lag zuletzt laut dem Analysehaus Franke und Bornberg bei nur 1.100 Euro im Monat – kaum ein Drittel des durchschnittlichen Nettoeinkommens, das laut Statista zuletzt bei rund 2.700 Euro lag. Gleichzeitig gaben in einer aktuellen Civey-Erhebung der LV 1871 rund 60% der Befragten an, sie wollten im Leistungsfall „mindestens ihr jetziges Einkommen“ ersetzt haben.
Gefragt nach den Bemessungskriterien nannten jedoch 36,5% ausschließlich das heutige Gehalt. Spätere Ereignisse wie Inflation, Familiengründung oder künftige Gehaltssprünge wurden fast nie berücksichtigt. So entstehen bei vielen Arbeitnehmenden Absicherungslücken, die durch umfassende und lebensbegleitende Beratung gedeckt werden können.
Kunden sollten beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung das Nettoeinkommen und nicht das Bruttogehalt als Bezugsgröße heranziehen. Denn im Leistungsfall entfallen viele Abgaben und die BU-Rente wird in der Regel nur moderat besteuert. Der tatsächliche Absicherungsbedarf orientiert sich daher am Lebensstandard nach Steuern und Abzügen. Üblicherweise lassen sich bei den meisten Anbietern 70% bis 80% des Nettoeinkommens absichern, was eine bedarfsgerechte Absicherung ohne Überversicherung ermöglicht. Bei der LV 1871 beispielsweise lassen sich bei einem Durchschnittsbruttoeinkommen rund 60% absichern.
Inflation frisst BU-Rente
Auch wenn die aus dem Nettogehalt errechnete Summe heute ausreichend erscheint, kann sie schon morgen nicht mehr genügen. Rechnet man bei langfristigen Policen mit nur 1,8% Preissteigerung jährlich, schmilzt eine garantierte Rente von 3.250 Euro in 30 Jahren auf eine reale Kaufkraft von etwa 1.900 Euro. Wer den Wert erhalten will, braucht Beitrags- und Leistungsdynamiken von mindestens 3% jährlich – oder muss regelmäßig nachversichern.
Während ein Viertel der Bevölkerung das Thema Inflation immerhin im Auge hat, berücksichtigen nur 8,9% der befragten Erwerbstätigen beim BU-Abschluss mögliche familiäre Veränderungen wie Heirat oder Geburt eines Kindes. Das zeigt eine repräsentative Umfrage der LV 1871 unter 2.500 Erwerbstätigen. Nur 3,1% denken an zu erwartende Gehaltssteigerungen und nur 2,8% an einen zukünftigen Jobwechsel.
Lebensphasen im Blick behalten
Doch jede dieser Veränderungen verändert auch den Bedarf. Eine entsprechende Beratung auf der einen Seite und flexible Lösungen auf der anderen Seite behalten die Lebensphasen im Blick. Dabei stellt die LV 1871 verschiedene Optionen zur Verfügung, die Versicherungsmaklerinnen und -makler zu Lebensbegleitern ihrer Kunden machen – mit Angeboten, die nicht nur heute passen, sondern auch morgen noch tragen.
Ein klassisches Beispiel: Der Berufseinsteiger, der heute eine moderate BU-Rente absichert, möchte diese in ein paar Jahren mit der Familiengründung oder einer Beförderung erhöhen. Oder die selbstständige Unternehmerin, deren Einkommen sich mit wachsendem Unternehmen dynamisch entwickelt – auch sie braucht flexible Anpassungsmöglichkeiten ohne umständliche Gesundheitsprüfungen. Genau hier setzen die Nachversicherungsgarantien der LV 1871 an.
Flexibel nachversichern
Mit der ereignisabhängigen Nachversicherungsgarantie kann der bestehende Berufsunfähigkeitsschutz bei bestimmten Lebensereignissen ohne erneute Gesundheitsprüfung innerhalb von zwölf Monaten an neue Umstände angepasst werden – etwa beim Eintritt ins Berufsleben, bei Heirat, Geburt eines Kindes, Hauskauf oder bei einem Karriereschritt. Die Anpassung ist dabei unkompliziert und schnell umsetzbar – ein wichtiger Hebel, um Versorgungslücken zu vermeiden, wenn sich das Leben verändert.
Schutz bedarfsgerecht ausbauen
Zusätzlich bietet die LV 1871 auch eine ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie. Das bedeutet: Auch wenn kein konkretes Ereignis wie Heirat oder Geburt vorliegt, kann der BU-Schutz unter bestimmten Voraussetzungen erhöht werden. Alle drei Jahre ist eine Erhöhung um bis zu 250 Euro monatlich möglich, solange die berufsindividuelle Obergrenze nicht erreicht ist. Das bietet besonders jungen Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, früh einzusteigen und den Schutz bedarfsgerecht auszubauen – auch dann, wenn Lebensereignisse sich (noch) nicht klar abzeichnen.
Und: Mit der Karrieregarantie erhalten Angestellte und Selbstständige noch mehr Spielraum, ihre versicherte BU-Rente dynamisch an ihre berufliche Entwicklung anzupassen. Angestellte können bei Gehaltserhöhungen von mehr als 5% ihren BU-Schutz in gleichem Maße anheben - ohne erneute Gesundheitsprüfung. Selbstständige wiederum haben die Möglichkeit, ihre BU-Rente um bis zu 10% zu erhöhen – vorausgesetzt, sie sind seit mindestens einem Jahr hauptberuflich selbstständig tätig und können eine stabile Gewinnsteigerung nachweisen.
Diese flexiblen Nachversicherungsoptionen sorgen dafür, dass der Berufsunfähigkeitsschutz stets mit dem Leben der Kundinnen und Kunden Schritt hält – und machen Maklerinnen und Makler zu echten Lebensbegleitern mit Weitblick.
Digitale Unterstützung nutzen
Mit der Angebots- und Risikoprüfungssoftware der LV 1871 können Maklerinnen und Makler jede Zahl live variieren: Wie wirken sich beispielsweise 500 Euro mehr BU-Rente auf den Beitrag aus oder 3% Dynamik auf die Leistungshöhe? Die Vorab-Risikoprüfung läuft parallel, der Antrag lässt sich nach 15 Minuten direkt unterschreiben. Die so geschaffene Transparenz erleichtert die Zustimmung zu höheren Beiträgen spürbar.
Lesen Sie auch: Gespräche in Partnerschaften: Finanzthemen hoch im Kurs
Interessieren Sie sich für weitere Hintergrundartikel aus der Branche? Dann abonnieren Sie das monatliche Fachmagazin AssCompact – kostenfrei für Versicherungs- und Finanzmakler.

- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können