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1. April 2020
BU: Swiss Life präsentiert neues Produkt- und Service-Angebot

BU: Swiss Life präsentiert neues Produkt- und Service-Angebot

Der Versicherer Swiss Life hat seine BU-Tarifwelt überarbeitet. Dabei wurde unter anderem der BU-Antrag angepasst und höhere Absicherungsoptionen für diverse Zielgruppen geschaffen. Gerade junge Menschen sollen von flexiblen Anpassungsmöglichkeiten profitieren. Neu ist eine Akuthilfe bei schweren Krankheiten.

Der Versicherer Swiss Life hat seine gesamten Tarife der Berufsunfähigkeitsversicherung entlang der Wertschöpfungskette überarbeitet und bietet nun ein neues Produkt- und Serviceangebot. Zu den Verbesserungen gehören unter anderem einfacher verständliche Leistungsdefinitionen, ein vollständig überarbeiteter Antrag oder auch höhere Absicherungsmöglichkeiten für verschiedene Zielgruppen.

Neu strukturierter BU-Antrag

Im Rahmen der Aktualisierung wurde bei den Produkten Swiss Life SBU, Swiss Life BUZ, MetallRente.BU, KlinikRente.BU und BU Flex des Arbeitskraftschutzes Flex der Antrag neu strukturiert. Eine Zwei-Spalten-Logik soll mehr Übersicht bieten und die nach Dauer der Abfragezeiträume neu strukturierte Fragen das Ausfüllen der Gesundheitsfragen vereinfachen. „Um den Weg vom Antrag zum Vertrag noch angenehmer und einfacher zu gestalten, wurden bereits in den vergangenen Monaten viele relevante Abläufe und Prozesse in der Antrags- und Risikoprüfung optimiert“, erklärte Stefan Holzer, Leiter Versicherungsproduktion und Mitglied der Geschäftsleitung von Swiss Life Deutschland.

Insbesondere junge Menschen sollen profitieren

Um gerade jüngere Menschen für eine frühe Absicherung zu motivieren, hat Swiss Life die Beiträge etwa für Gymnasiasten sowie für rund 200 weitere Berufsbilder attraktiver gestaltet. Erweitert wurde darüber hinaus die maximale BU-Rentenhöhen für besondere Zielgruppen, vor allem für Schüler ab der 11. Klasse und Auszubildende, die mit 1.300 Euro abgesichert werden können. Studenten können bis zu 1.500 Euro BU-Rente monatlich versichern – ausgewählte Master-Studierende und Doktoranden bis zu 2.000 Euro. Jugendliche biete sich damit die Chance, bereits sehr früh zu günstigen Beiträgen eine sehr respektable Absicherungshöhe zu wählen, wie Holzer betont.

Überbrückung mit „BUprotect“ nun auch bei Kurzarbeit

Mit „BUprotect“ bietet Swiss Life seit 2014 eine Lösung innerhalb der SBU-Tarife zur Überbrückung besonderer Lebensphasen wie Mutterschutz. Elternzeit, Arbeitslosigkeit oder einer Weiterbildung in Vollzeit. Nun wurden diese Lebensphasen um Kurzarbeit und Sabbatical erweitert. Die Aufnahme von Kurarbeit in den Lebensphasen war bereits länger geplant, wie STefan Holzer gegenüber AssCompact erklärte, habe angesichts von Corona nun aber eine ganz neue Aktualität gewonnen. Im Falle von Kurzarbeit können Versicherte mit „BUprotect“ ihren BU-Schutz zu 70% aufrechterhalten für pauschal 5 Euro Monatsbeitrag. Dies ist für mindestens sechs Monate und höchstens 36 Monate möglich. „Das Besondere an dieser Verbesserung ist, dass sie nicht nur für neue Kunden, sondern auch für bestehende Verträge seit 2014 gilt“, so Holzer.

Neu: Akuthilfe bei schweren Krankheiten

Als Neuerung bietet Swiss Life ab sofort bei allen BU-Tarifen eine sogenannte Akuthilfe, die automatisch ohne Mehrbetrag mitversichert ist. Diese leistet unmittelbar bei der bedingungsgemäßen Diagnose bei den sechs Krankheitsbildern Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Blindheit, Taubheit sowie Verlust der Sprache. Für einen Zeitraum von zwölf Monaten zahlt der Versicherer eine Akuthilfe-Rente, die sich an der Höhe der BU-Rente bemisst. Treten mehrere dieser Krankheiten zeitlich versetzt auf, kann sich der Zeitraum auch verlängern. Die Akuthilfe lässt sich aufgrund ein und derselben Krankheit auch mehrmals beziehen.

Möglichkeit zur automatisierten Revision von Ausschlussklauseln

Gesundheitsbedingt erhalten manche Kunden eine Ausschlussklausel, etwa für die Wirbelsäule oder Gelenke. Hier setzt Swiss Life auf neue Wege und bietet die Möglichkeit, einer späteren automatisierten Revision dieser Ausschlussklausel. Dabei erfolgt nach einem Zeitraum von einem bis fünf Jahren automatisch eine Überprüfung, ob die Ausschlussklausel aus medizinischer Sicht wieder entfallen kann. Der Zeitpunkt wird in der Police dokumentiert, an dem der Versicherer proaktiv auf den Kunden zukommt.

Verlängerungsgarantie der BU-Laufzeit

Wird die Altersgrenze für den Bezug der Altersrente angehoben, haben die künftigen Kunden in den SBU-Tarifen der Swiss Life, der MetallRente, der KlinikRente und des Arbeitskraftschutzes Flex der IG BCE die Option, später die Laufzeit des Vertrages ohne erneute Gesundheitsprüfung unter bestimmten Voraussetzungen zu verlängern.

Berufsliste um Trendberufe und Chemieberufe erweitert

Schließlich hat Swiss Life auch die Berufsliste angepasst. Neben Trendberufen wie Data-Engineer, Scrum-Master und KI-Entwickler wurden auch relevante Berufe aus den Branchen der IG BCE aufgenommen. Auch die zur Auswahl stehende Liste an Bachelor- und Masterstudiengängen ist nun erweitert. (tk)

Bild: © Halfpoint – stock.adobe.com