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14. August 2019
BU: Viele Vorurteile halten der Realität nicht stand

BU: Viele Vorurteile halten der Realität nicht stand

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist eine der wichtigsten Versicherungen. Dennoch oder gerade deshalb steht sie regelmäßig in der Kritik. Franke und Bornberg ist der Kritik nachgegangen und hat erneut die Regulierungspraxis namhafter BU-Versicherer analysiert. Demnach sind viele gängige Vorwürfe gegenüber BU-Anbietern haltlos.

Versicherern wird bei der BU häufig unterstellt, ihren Pflichten nur ungern nachzukommen, zum Beispiel in Form von Gefälligkeitsgutachten, vorsätzlich verzögerter Bearbeitung und Zermürben durch ständiges Anfordern weiterer Informationen. Auch die Diskussion über vermeintliche Instrumentalisierungen „unbestimmter Rechtsbegriffe“ zur Leistungsverweigerung wird immer wieder aufs Neue entfacht. Franke und Bornberg geht den pauschalen Vorwürfen in den BU-Leistungspraxisstudien auf den Grund. Die Analyse- und Ratingagentur hat nun die aktuelle Ausgabe der Untersuchung veröffentlicht.

Keine systematische Leistungsverweigerung

Der aktuellen BU-Leistungspraxisstudie zufolge sind die Vorwürfe gegenüber den BU-Versicherern haltlos. „Von systematischer Leistungsverweigerung kann zumindest bei den teilnehmenden Gesellschaften keine Rede sein“, berichtet Michael Franke, Gründer und geschäftsführender Gesellschafter von Franke und Bornberg. „Noch nicht einmal eine von fünf BU-Leistungsprüfungen endete mit einer Ablehnung; mehr als 80 % der untersuchten Regulierungen sind zu Gunsten der Versicherten ausgefallen. Verweigerung sieht anders aus.“ Gleichwohl könne die Studie bei mehr als 14.000 Regulierungen natürlich nicht jeden einzelnen Fall analysieren.

In aller Regel bedingungsgemäße Anerkennungen

Von den Anerkennungen im Jahr 2017 erfolgten 92,7% bedingungsgemäß. Das ist sogar eine deutliche Steigerung im Vergleich zum Vorjahr. Damals war der Wert bei 86,5% gelegen. Weitere 5,3% (Vorjahr: 10,9%) erfolgten auf Basis einer individuellen Vereinbarung. Nur 2,0% der Fälle mussten vor Gericht entschieden werden. Im Jahr zuvor waren es noch 2,6%.

Die häufigsten Gründe für BU-Ablehnungen
 Vorurteile halten der Realität nicht stand

Die meisten Ablehnungen gehen laut Franke und Bornberg darauf zurück, dass Leistungsvoraussetzungen nicht erfüllt waren wie etwa ein BU-Grad von mindestens 50% oder Anzeigepflichten verletzt wurden. Dabei handelte es sich meist um falsche oder fehlende Angaben zum Gesundheitszustand vor Vertragsabschluss. Anhaltspunkte für einen Zusammenhang von Rentenhöhe und Ablehnungsquote konnten die Analysten nicht finden.

Unterschiede in Bezug auf Alter und Krankheitsbilder
 Vorurteile halten der Realität nicht stand

Je nach Krankheitsbild schwankt der Anteil der Anerkennungen deutlich. Bei Krebs (bösartige Neubildungen) haben die Versicherer über 90 % der Anträge auf BU-Leistungen anerkannt. Bei psychischen Erkrankungen wurden hingegen mehr als ein Viertel aller Anträge abgelehnt. Die höchste BU Leistungsquote findet sich bei den 54-Jährigen, die niedrigste bei Menschen von 32 Jahren. Bis zu diesem Alter ist die Ablehnungsquote fast immer höher als die Zahl der Anerkennungen. Ablehnungen bei Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und Bindegewebes (27,0%) sowie Kreislauferkrankungen (15,2%) liegen zwischen diesen beiden Polen.

Regulierungsdauer verharrt bei 180 Tagen

Im Leistungsfall hoffen Versicherte nicht nur auf eine finanziell hohe, sondern auch auf eine schnelle Hilfe. Franke und Bornberg hat daher auch die Dauer vom Zeitpunkt der Meldung der vermuteten Berufsunfähigkeit bis zur Leistungsentscheidung des Versicherers analysiert. Die Bearbeitungszeiten ab Erstmeldung des Kunden sowie für die Auswertung des Fragebogens haben sich demnach verkürzt, nicht jedoch die gesamte Regulierungsdauer. Sie verharrt im Schnitt bei etwa 180 Tagen. Zwar gebe es auf der einen Seite Prozessverbesserungen, auf der anderen Seite aber auch negative Entwicklungen wie zum Beispiel beim durchschnittlichen Zeitaufwand von Gutachten. Psychiatrische Gutachten haben laut Franke und Bornberg zum Beispiel eine mittlere Durchlaufzeit von 105 Tagen.

Individuelle Prüfung erfordert naturgemäß mehr Zeit

„Der große Vorteil der Berufsunfähigkeitsversicherung, individuell auf den jeweiligen Beruf abgestellt zu sein, bringt einen zeitlichen Nachteil mit sich“, erläutert Michael Franke. Eine individuelle Prüfung erfordere jedoch deutlich mehr Zeit als ein schematisiertes Vorgehen wie beispielsweise zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. „Über diesen Sachverhalt lohnt es sich zu sprechen. Höchstmögliche Transparenz ist das beste Mittel gegen pauschalisierte Vorwürfe.“ Daran mangele es jedoch noch deutlich. (mh)

Zur Studie

Der aktuellen Leistungspraxis-Studie zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) von Franke und Bornberg auf der Basis des BU-Unternehmens- bzw. Leistungspraxisratings liegen Daten der Allianz, AachenMünchener, ERGO, HDI, Nürnberger und Swiss Life zugrunde. Fast alle Gesellschaften sind schon seit dem Erstrating dabei. Mit rund 32.800 (2016: 24.600) Neuanmeldungen von BU-Leistungsfällen decken diese Versicherer gut die Hälfte aller Leistungsfälle des Jahres 2017 ab.

Detaillierte Ergebnisse der BU-Leistungsstudie 2019 werden in Kürze im fb>blog unter www.franke-bornberg.de/fb-blog veröffentlicht.

Bild: © MQ-Illustrations – stock.adobe.com