Ab dem 01.01.2019 zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zur Krankenversicherung, einschließlich der momentan von den Arbeitnehmern allein zu tragenden Zusatzbeiträge, wieder je zur Hälfte. Am 23.11.2018 hat nun auch der Bundesrat das Versichertenentlastungsgesetz gebilligt.
Das Gesetz sieht auch eine Entlastung von Selbstständigen mit geringen Einnahmen vor, die freiwillig Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Der Mindestbeitrag halbiert sich für sie auf 171 Euro. Zudem werden Krankenkassen mit besonders hohen Reserven dazu verpflichtet, diese abzubauen. Die Rücklagen dürfen künftig eine Monatsausgabe nicht mehr überschreiten. Halten sich die Kassen nicht daran, so dürfen sie ihre Zusatzbeiträge nicht anheben. (tos)
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