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3. Februar 2026
Bundesrat kritisiert Kostendeckel bei Altersvorsorgereform
Bundesrat kritisiert Kostendeckel bei Altersvorsorgereform

Bundesrat kritisiert Kostendeckel bei Altersvorsorgereform

Der Bundesrat hat Verbesserungsvorschläge zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge gemacht. So sind die zulässigen Effektivkosten für das geplante Standardprodukt laut den Ländern zu hoch. Zudem sprechen sie sich für höhere Fördersummen und einem erweiterten Personenkreis aus.

Noch kurz vor Weihnachten hat das Bundeskabinett den Referentenentwurf zur privaten Altersvorsorge aus dem Finanzministerium verabschiedet. Was genau im Entwurf enthalten ist und wie er aus Versicherer- und Maklersicht angenommen wurde, darüber hat AssCompact bereits berichtet. Nun hat sich der Bundesrat zu dem Vorschlag geäußert und seinerseits einige Vorschläge zur Verbesserung unterbreitet. Folgend beleuchtet AssCompact einige der empfohlenen Änderungen.

Effektivkosten bei Standardprodukt könnte Rendite mindern

So begrüßen die Länder in der Stellungnahme ausdrücklich das Ziel der Bundesregierung, die „private Altersvorsorge mit einem kostengünstigen renditestarken und flexiblen Standardprodukt zu stärken und insbesondere Beschäftigten mit niedrigen und mittleren Einkommen einen besseren Zugang zur kapitalgedeckten Altersvorsorge zu ermöglichen“. Die im Gesetzentwurf vorgesehene zulässige Kostenhöhe, die eine durchschnittliche Renditeminderung um bis zu 1,5% jährlich erlaubt, sieht der Bundesrat allerdings kritisch. „Eine derart hoch angesetzte Kostenobergrenze läuft dem Ziel eines transparenten, verbraucherfreundlichen und besonders attraktiven Standardprodukts zuwider“, heißt es in der Stellungnahme. Bei so hohen Kosten bestünde „akute Gefahr“, dass die Rendite über die lange Laufzeit der Altersvorsorge „empfindlich“ geschmälert werden könne.

Die Effektivkosten bei vergleichbaren, kapitalmarktnahen Vorsorgeprodukten liegen oft deutlich unter 0,5% pro Jahr – das schwedische Standardprodukt weist sogar nur Effektivkosten von etwa 0,1% pro Jahr auf. Der Bundesrat fordert, dass die vorgesehene Deckelung der Effektivkosten deutlich abgesenkt werden sollte und sie an der internationalen Best Practice auszurichten.

Aufstockung der förderfähigen Eigenbeiträge

Auch bei der Ausgestaltung des geplanten Standarddepots fordert der Bundesrat Nachjustierungen. Der Gesetzentwurf lasse derzeit eine Vielzahl möglicher Fonds-Kombinationen unter der Bezeichnung „Standardprodukt" zu und verhindere so echte Vergleichbarkeit. Stattdessen plädiert der Bundesrat für ein klar definiertes, staatlich organisiertes, aber privatwirtschaftlich geführtes Standardprodukt, das als transparente Kosten- und Renditebenchmark dient und so eine echte Vergleichbarkeit in der Produktlandschaft ermöglicht.

Des Weiteren wünscht sich der Bundesrat, dass die Höchstgrenze der geförderten Eigenbeiträge von 1.800 auf 3.000 Euro angehoben wird. Das solle Altersvorsorgende motivieren, „einen höheren Eigenbeitrag für den eigenverantwortlichen Aufbau ihrer zusätzlichen Altersvorsorge zu leisten“. Ziel sei, ein angemessenes Versorgungsniveau im Alter zu erreichen.

Ausweitung des förderfähigen Personenkreises

Zudem schlagen die Länder vor, den Kreis der förderfähigen Personen auszuweiten. Wenn es nach dem Bundesrat geht, solle im weiteren Gesetzgebungsverfahren geprüft werden, wie der Kreis der (unmittelbar) förderberechtigten Personen „sachgerecht auf Selbstständige oder sogar alle Personen im erwerbsfähigen Alter ausgeweitet werden kann“. Eine solche Erweiterung sei geboten, da Selbstständigkeit, gebrochene Erwerbsbiografien oder die Ausübung von Versicherungspflicht befreiten Minijobs mit einem erhöhten Risiko der Altersarmut einhergehen könne. „Eine moderne Altersvorsorge braucht eine breite Teilhabe – nicht enge Zugangshürden“, so das Statement.

Wie es jetzt weitergeht

Der vom Kabinett verabschiedete Referentenentwurf soll am 26.02.2026 in erster Lesung beraten werden. Nach der halbstündigen Debatte soll die Vorlage an den Finanzausschuss überwiesen werden, der die Federführung bei der weiteren Beratung übernehmen wird. (js)

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