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Steuern & Recht
5. Juli 2014
Bundestag beschließt nach nur kurzer Debatte die Reform der Lebensversicherung

Bundestag beschließt nach nur kurzer Debatte die Reform der Lebensversicherung

Am Freitag passierte das Lebensversicherungsreform-Gesetz den Bundestag. Die Debatte fiel wenig leidenschaftlich aus. Den Vorwurf, das „unliebsame Gesetz“ solle schnell im Zuge des WM-Fiebers durchgezogen werden, wiesen die Regierungskoalitionen zurück. Provisionen müssen nun doch nicht offen gelegt werden. Im Produktinformationsblatt müssen künftig die Effektivkosten der LV-Verträge stehen.

Um die Lage der Lebensversicherungen zu stabilisieren, nahm der Bundestag den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte an. „Wenn wir nicht handeln, fahren wir einen wesentlichen Teil der privaten Altersvorsorge an die Wand“, begründete Dr. h.c. Hans Michelbach (CDU/CSU) die Aktivitäten der Großen Koalition.

Mit dem Gesetz soll unter anderem die Beteiligung der Versicherten an den Risikoüberschüssen der Unternehmen von 75 auf 90% erhöht und die Verwendung der Bewertungsreserven geändert werden. Die Ausschüttung von Bewertungsreserven an Kunden, deren Verträge enden, werden begrenzt, sofern die von einem Versicherungsunternehmen gebildeten Rückstellungen bei den gegenwärtig niedrigen Zinsen nicht ausreichen, um die den verbleibenden Versicherten gegebenen Garantiezusagen zu finanzieren. Weiter können den Versicherungsunternehmen Ausschüttungen an Aktionäre untersagt werden, um die Erfüllung der garantierten Zusagen sicherzustellen. Zugleich wird die Garantieverzinsung für Neuverträge (Höchstrechnungszins) von derzeit 1,75 auf 1,25% gesenkt.

Keine Offenlegung der Vermittlerprovision

Die Koalition änderte den Entwurf der Regierung, der eine Offenlegung der Höhe der Provisionen der Versicherungsvermittler vorgesehen hatte. Dies könnte zu Wettbewerbsverzerrungen führen, da die Provision in unterschiedlichen Vertriebswegen eine unterschiedliche Bedeutung und Höhe habe, begründeten die Koalitionsfraktionen die von ihnen im Finanzausschuss durchgesetzte Änderung. Zur Verbesserung der Produkttransparenz sollen im Produktinformationsblatt die Effektivkosten der Lebensversicherungsverträge angegeben werden. Damit sollen die Kunden künftig erfahren, wie viel Rendite sie die Kosten der Versicherer kostet. Dies entspricht dem Vorgehen bei Riester-Verträgen, was zu einer besseren Vergleichbarkeit von Altersvorsorgeprodukten führe, so die weitere Argumentation.

Auch die Provisionsdeckelung sprach die Regierungskoalition noch einmal an und begründete die Verwerfung dieser Forderung: Es sei nicht Aufgabe des Gesetzgebers, in die Preisfindung einzugreifen. Bei der Deckelung der Provisionen in der PKV schien dies jedoch noch nicht zu gelten. Entschieden zurück wiesen die Vertreter von CDU/CSU den Vorwurf der Oppositionsparteien, das Gesetz in den Wogen der WM-Stimmung still und heimlich durchziehen zu wollen. Wörtlich hieß es, man beschließe das Gesetz um 14 Uhr und das Spiel der deutschen Nationalmannschaft sei erst um 18 Uhr!

In der nächsten Woche muss noch der Bundesrat über das Gesetz entscheiden. (bh)