Die irische Zurich Life Assurance plc hat ihre Schwere-Krankheiten-Versicherung („Krankheits-Schutzbrief“) sowie ihre Risikolebensversicherung in den Varianten basic und top überarbeitet. In Deutschland werden die Produkte von der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherungs-AG vertrieben.
Die Änderungen in der Schwere-Krankheiten-Versicherung nehmen insbesondere Herzerkrankungen in den Fokus. Dabei hat der Versicherer die Leistungsvoraussetzungen deutlich vereinfacht und den medizinischen Fortschritt berücksichtigt, besonders bei minimalinvasiven Eingriffen, heißt es. So ist für die Leistungserbringung künftig lediglich eine ärztliche Bestätigung erforderlich, eine Operation muss nicht abgewartet werden. Im Fall eines Komas müssen neurologische Folgeschäden nicht mehr nachgewiesen werden, um eine Leistung zu erhalten.
Soforthilfe bei Todesfall
Auch die Versicherungsbedingungen wurden angepasst. Das soll mehr Transparenz und Verständlichkeit schaffen und Kunden dabei unterstützen, im Versicherungsfall zu verstehen, welche Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch erfüllt sein müssen.
Eine weitere Neuerung: Eine Leistung bei Erwerbsunfähigkeit ist nun bereits nach sechs Monaten möglich. Bisher war das nach drei Jahren der Fall.
Sowohl beim Krankheits-Schutzbrief als auch bei der Risikolebensversicherung wird im Todesfall eine Soforthilfe von 10.000 Euro bereitgestellt. Die Nachversicherungsgarantie wurde ebenfalls erweitert: Der Vertrag kann nun bei 21 definierten Lebensereignissen angepasst werden und der Versicherungsschutz erhöht werden. (js)
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