AssCompact suche
Home
Steuern & Recht
7. Juni 2024
Bundestag lehnt Opt-Out für Elementarschadenversicherung ab

1 / 2

Bundestag lehnt Opt-Out für Elementarschadenversicherung ab

Bundestag lehnt Opt-Out für Elementarschadenversicherung ab

Der Bundestag hat am Donnerstag einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion abgelehnt, der unter der Überschrift „Elementarschadenversicherung fit für die Zukunft machen“ bereits im Oktober 2023 eingereicht wurde. Demnach hätten Wohngebäudeversicherungen nur noch mit Elementarschutz angeboten werden sollen.

In den vergangenen Tagen überschlugen sich die Meldungen zu einer möglichen Pflichtversicherung gegen Elementarschäden. Angesichts des Hochwassers im Süden Deutschlands brachten die Protagonisten ihre bekannten Vorschläge für den finanziellen Naturgefahrenschutz wieder auf das Tablett – für und gegen eine Pflichtversicherung, die Orientierung am sogenannten französischen Modell einer solidarischen Multirisiko-Versicherung oder auch die Einführung eines Opting-Out im Rahmen der Wohngebäudeversicherung. Zudem steht das Thema am 20.06.24 auch auf der Agenda der Ministerpräsidentenkonferenz, an der die Länder das Gespräch mit Bundeskanzler Olaf Scholz suchen werden.

Aussprache im Bundestag zur Elementarschadenversicherung

Allerdings fand die Problematik schon diese Woche Einzug in den Bundestag. Bereits im Oktober 2023 hatte die Fraktion der CDU/CSU einen Antrag zur Elementarschadenversicherung gestellt. Über diesen Antrag wurde nun am 06.06.2024 nach mehreren Anhörungen und Lesungen entschieden.

Mit dem Antrag wollten CDU/CSU einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung bewirken, der unter anderem versicherungsvertragsrechtlich sicherstellt, dass

  • im Neugeschäft die Wohngebäudeversicherung nur noch mit einer Elementarschadenabsicherung angeboten wird, die nach Belehrung über die Konsequenzen abgewählt werden kann (Opt-Out) und
  • im Bestandsgeschäft sämtliche Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden, die innerhalb einer gewissen Frist nach Belehrung über die Konsequenzen abgewählt werden kann.

Seite 1 Bundestag lehnt Opt-Out für Elementarschadenversicherung ab

Seite 2 Verwechslung von Pflichtversicherung und Opt-Out