Der vom BMF vorgelegte Diskussionsentwurf zur Reform der Investmentbesteuerung führt laut dem BVI faktisch zu Steuererhöhungen für Kleinsparer und belastet die private und betriebliche Altersvorsorge. „Die im Diskussionsentwurf vorgesehenen Änderungen gehen in die falsche Richtung. Sparer dürfen angesichts der niedrigen Zinsen und den Herausforderungen, vor denen sie in der Altersvorsorge stehen, auf keinen Fall stärker als bislang belastet werden“, sagt BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter. Sämtliche Maßnahmen sollten daher sorgfältig auf ihre Wirkungsweise hin überprüft werden.
Besteuerung inländischer Publikumsfonds
Derzeit zahlen Privatanleger auf Kapitaleinkünfte aus Publikumsfonds wie Zinsen, Mieten und Dividenden jeweils Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Gemäß dem Transparenzprinzip werden sie damit im Wesentlichen so besteuert wie bei der Direktanlage. Für die Fonds selbst fallen daher keine Steuern an. Das soll sich nach den Plänen des BMF ändern. Inländische Publikumsfonds sollen mit Steuern in Höhe von 15% auf deutsche Dividenden, deutsche Mieterträge und Gewinne aus dem Verkauf deutscher Immobilien belastet werden.
Belastungen überwiegen
Als Ausgleich dafür sieht der Entwurf Steuererleichterungen für Anleger in Publikumsfonds vor. Ausschüttungen aus den Fonds und Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen sollen teilweise von der Besteuerung freigestellt werden. „Die vorgesehenen Teilfreistellungen für Anleger gleichen die Vorbelastung auf der Fondsebene nicht aus. Unter dem Strich bleibt eine Steuererhöhung für Millionen von Sparern, die direkt oder indirekt Altersvorsorgekapital über Publikums- und Spezialfonds aufbauen“, kommentiert Thomas Richter.
Besonders starke Auswirkung bei Versicherungen
Bei Spezialfonds sollen thesaurierte Veräußerungsgewinne teilweise sofort steuerlich erfasst werden. Dieser Vorzieheffekt kann sich dem BVI zufolge bei Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen besonders stark auswirken, weil sie hierauf keine steuerlich anzuerkennenden Rückstellungen in der Handelsbilanz bilden können. Im Ergebnis werden sie so mit Steuern belastet, die sie in der Direktanlage nicht tragen müssten.
Methodische Mängel in Auftragsgutachten
Das BMF stützt sein Konzept auf ein Auftragsgutachten, dass nach Ansicht des BVI jedoch methodische Mängel aufweist. Auch die Begründungen für die Reform überzeugen den Verband nicht. Die beabsichtigte Vermeidung von Steuergestaltungen lasse sich innerhalb des bestehenden Systems erreichen. Vereinfacht werde die Besteuerung durch die Reformvorschläge ebenfalls nicht, da das einheitliche Steuersystem für Publikums- und Spezialfonds künftig durch zwei unterschiedliche Systeme ersetzt würde. Der BVI schlägt daher Anpassungen vor, die die Ziele des BMF erfüllen, aber weniger belastend für Anleger und weniger einschneidend für Finanzverwaltung, depotführende Stellen und Kapitalverwaltungsgesellschaften sind. (mh)
- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können