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9. September 2021
BVI kritisiert Verlängerung des Aktionärs-Lockdowns

BVI kritisiert Verlängerung des Aktionärs-Lockdowns

Der Bundestag hat im Rahmen der Corona-Notstandsregeln unter anderem die Verlängerung der Einschränkung von Aktionärsrechten beschlossen. Der Fondsverband BVI hat das nun mit klaren Worten kritisiert.

Der deutsche Fondsverband BVI kritisiert die vom Bundestag beschlossene erneute Verlängerung der Corona-Notstandsregeln für Hauptversammlungen und die damit verbundenen Einschränkungen von Aktionärsrechten. „Ohne Debatte und in letzter Minute hat der Bundestag Maßnahmen verlängert, die für den Notfall gedacht waren. Die Politik lässt die Aktionäre weiter im Lockdown“, sagt BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter.

Aktionäre von der Politik offensichtlich vergessen

Der Gesetzgeber hat die Eingriffe in die Eigentumsrechte der Aktionäre ohne Nachbesserungen und auf Vorrat bis Sommer des nächsten Jahres verlängert. Dies ist dem BVI zufolge verfassungsrechtlich bedenklich, da in nahezu allen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereichen schon heute Grundrechtseinschränkungen entschärft oder zurückgenommen würden. „Die Aktionäre hat die Politik offensichtlich vergessen“, so Richter. „Der Gesetzgeber hätte sorgfältig abwägen müssen, ob die Eingriffe in die Aktionärsrechte jetzt noch verhältnismäßig sind.“

Hintergrund

Konkret hat der Bundestag hat am 07.09.2021 die Verlängerung der Corona-Notstandsgesetzgebung für die Hauptversammlungssaison 2022 beschlossen. Aktiengesellschaften können damit ihre Hauptversammlungen nun noch bis zum 31.08.2022 virtuell abhalten. Dies ist laut dem BVI mit teils erheblichen Einschränkungen für Aktionäre verbunden, zum Beispiel bei Auskunfts- und Rederechten in der Hauptversammlung. Dennoch wurde die Regelung wurde auf Initiative von CDU/CSU und SPD in das sogenannte „Aufbauhilfegesetz 2021“ aufgenommen. (mh)

Bild: © Brad Pict – stock.adobe.com